Legen Sie Ihrem Arbeitgebenden einen schriftlichen Antrag vor. Der Antrag gilt für alle von Ihnen ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Wichtig: Das bedeutet auch, dass Sie mit Ihrem Minijob keine Ansprüche auf spätere Leistungen aus der Rentenversicherung erwerben.