Wenn Sie im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich tätig sind, beantragen Sie oder Ihre Steuerberatung bitte die Entsendebescheinigung selbst. Der Antrag erfolgt elektronisch über das sogenannte SV-Meldeportal.
Weitere Details
Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt. Wie Sie sich mit der Bund ID registrieren und die Bescheinigung beantragen, haben wir in den folgenden Artikeln erklärt. Bei Schwierigkeiten und technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die ITSG.
Ein Antrag über Ihr Lohnabrechnungsprogramm ist nicht möglich.