Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.178,33 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro im Monat (2024). Mehr zum Thema finden Sie in unseren häufigen Fragen für Selbstständige.