Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, beteiligen wir uns in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung. Voraussetzung: Weder Sie noch andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt weiterführen. Die Leistung ist unabhängig davon, ob bereits ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder nicht.