Auch wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwäger/Schwägerinnen - Ihnen im Haushalt helfen, kann Sie die TK unterstützen. Wir erstatten den Verdienstausfall und die Fahrkosten: für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.
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Wichtiger Hinweis: Wenn Ihre Haushaltshilfe unbezahlten Urlaub genommen hat, kann dies zu einer Unterbrechung in der Sozialversicherung führen. Eventuell muss sich Ihre Haushaltshilfe dann selbst um ihre Versicherung kümmern und für diese dann auch Beiträge zahlen.