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Sie sind 18 Jahre oder älter? Dann müssen Sie zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt täglich zehn Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. 

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt aufgrund von Beschwerden eine Haushaltshilfe benötigen, müssen Sie nichts zuzahlen. Das gilt aber nur, wenn die Beschwerden direkt mit der Schwangerschaft zusammenhängen.

Weitere Details

Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr müssen Sie nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.