Sie sind 18 Jahre oder älter? Dann fallen für Sie Zuzahlungen an. Sie beträgt für jeden Tag, an dem Sie die Haushaltshilfe nutzen, zehn Prozent der täglichen Kosten. Mindestens fallen fünf Euro, höchstens zehn Euro an. Benötigen Sie die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, müssen Sie nichts zuzahlen.
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Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr müssen Sie nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.