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Es kostet viel Kraft

Was hat Sie dazu bewogen, gegen die Klinik vorzugehen?

Aufgrund der teilweise chaotischen Umstände bei der Geburt unseres Sohnes und des unsicheren und hektischen Verhaltens von Assistenzärztin und Hebamme, hatten wir Zweifel, ob bei der Geburt alles mit rechten Dingen zu gegangen ist. Unser schwerstbehinderter und schwerstpflegebedürftiger Sohn wird sein Leben lang rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sein. Das ist nicht nur eine unheimliche psychische Belastung für uns Eltern und die gesamte Familie. Wir sind auch mit enormen Kosten konfrontiert. Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zwar das Notwendige, aber das reicht bei weitem nicht aus. Unsere größte Motivation war und ist aber die Verantwortung unserem Sohn gegenüber. Er soll auch dann abgesichert sein, wenn wir nicht mehr sind. 

Sind Sie allein vorgegangen oder haben Sie sich Unterstützung gesucht?

Wir haben uns an Die Techniker gewandt und von deren Experten für Medizinrecht erste wichtige praktische Tipps erhalten. Dazu gehörte beispielsweise der Rat, ein detailliertes Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Dann haben wir die Gutachterkommission der Ärztekammer eingeschaltet. Als das Krankenhaus das zu unseren Gunsten ausgefallene Schlichtungsgutachten nicht akzeptieren wollte und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ein niedriges Abfindungsangebot unterbreitet hat, haben wir einen Fachanwalt beauftragt. Im Verfahren hat sich unsere Position gegenüber der Klinikgesellschaft dadurch so verbessert, dass jetzt ein angemessener Vergleich ausgehandelt wurde. 

Welche Widerstände und Probleme haben Ihnen besonders zu schaffen gemacht?

Am Anfang waren wir mit der Situation schlicht und ergreifend überfordert. Das Krankenhaus und der Klinikträger haben gemauert. Wir wussten nicht, wen wir um Hilfe bitten konnten. Ohne Rechtsschutzversicherung war das Kostenrisiko in Höhe von mehr als 70.000 Euro allein für die erste Instanz für uns eine unüberwindbare Hürde, zumal die Gegenseite uns ihre wirtschaftliche Macht deutlich spüren ließ. Auch die Dauer der Verfahren, die man ja abwarten muss, war äußerst zermürbend. Die zurückliegenden fünf Jahre haben uns sehr viel Kraft und Nerven gekostet. 

Was raten Sie anderen Menschen, die von einem Behandlungsfehler betroffen sind?

Bestehen Sie auf Ihrem Recht! Nehmen Sie sich zügig einen kompetenten Fachanwalt für Medizinrecht und lassen Sie ihn den Sachverhalt prüfen. Nehmen Sie nicht gleich das erste Abfindungsangebot an. Und stellen Sie sich auf eine lange Verfahrensdauer ein, denn daran kann angesichts der Überlastung der Gerichte auch der beste Rechtsanwalt nichts ändern. 

Die TK hilft bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler