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Vor allem ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder einer Immunschwäche können bei einer Infektion mit Influenzaviren schwer erkranken: Sie sind anfälliger für Komplikationen wie etwa eine Lungen- oder eine Herzmuskelentzündung. Die Grippe-Impfung kann auch in Kombination mit der Pneumokokken - und der Covid-19-Impfung sowie der RSV-Impfung erfolgen.

Welche Symptome bei einer Grippe auftreten und wie sie sich von einer Erkältung unterscheidet, erfahren Sie im Artikel "Was versteht man unter Grippe?" .

Die Impfung

Impfstoff

Für Erwachsene und Kinder stehen in Deutschland mehrere sogenannte Totimpfstoffe zur Verfügung. Bei älteren Personen ab 60 Jahren spricht das Immunsystem in der Regel weniger auf die Impfung an. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Personengruppe einen höher dosierten Impfstoff.

Bei Kindern zwischen 2 und 17 Jahren kann außerdem ein Lebendimpfstoff eingesetzt werden. Dieser wird nasal (als Nasenspray) verabreicht und ist deshalb für Kinder geeignet, bei denen eine Injektion nicht möglich ist, zum Beispiel weil sie Angst vor Spritzen haben oder an einer Gerinnungsstörung leiden.

Wirksamkeit

Die saisonale Influenza wird von unterschiedlichen Gruppen von Influenzaviren verursacht: A(H1N1)-, A(H3N2)-Viren und Influenza-B-Viren. Von diesen Gruppen zirkulieren weltweit verschiedene Varianten. Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile jener Virus-Varianten, die am wahrscheinlichsten in der kommenden Saison das Infektionsgeschehen dominieren werden. Aus diesem Grund muss der Impfstoff jährlich angepasst werden. Dafür werden weltweit fortlaufend Daten hinsichtlich der zirkulierenden Grippeviren gesammelt. Auf dieser Basis wird ermittelt, welche Virusvarianten die höchste Wahrscheinlichkeit haben, in der kommenden Grippesaison zu dominieren. Anschließend wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die jeweilige Zusammensetzung des Impfstoffs festgelegt.

Wie wirksam die Grippe-Impfung ist, hängt unter anderem davon ab, welche Variante sich tatsächlich durchgesetzt hat und wie gut der Impfstoff zu dieser Variante passt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) kann die Impfung bei jungen Erwachsenen einen Schutz von bis zu 80 Prozent und bei älteren Personen zwischen 40 und 60 Prozent bieten. Trotz der schwankenden Wirksamkeit kann die Impfung laut RKI bei einer Grippe-Infektion zu einem milderen Krankheitsverlauf beitragen und Folgeerkrankungen verhindern.

Gegenanzeigen

Bei der Herstellung von Grippe-Impfstoffen werden meist Hühnereier verwendet. Für Menschen, die eine schwere Allergie gegen Hühnereiweiß haben, sind diese Impfstoffe daher nicht geeignet. Alternativ steht ihnen ein Impfstoff zur Verfügung, der aus Zellkulturen gewonnen wird. Darüber hinaus kann der Lebendimpfstoff in Nasenspray-Form nicht bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die an einer Grunderkrankung wie einer Immunschwäche oder schwerem Asthma leiden oder eine Salicylat-Therapie erhalten.

Liegt bei Ihnen oder Ihrem Kind eine der obigen Kontraindikationen vor? Stimmen Sie in Ihrer hausärztlichen beziehungsweise kinderärztlichen Praxis ab, welcher Impfstoff infrage kommt.

Generell sollte eine Grippe-Impfung nicht durchgeführt werden, wenn bei Ihnen ein akuter Infekt mit einer Körpertemperatur von über 38,5 °C vorliegt. Sobald Sie wieder gesund sind, kann die Impfung nachgeholt werden.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Nach der Impfung kann die Einstichstelle gerötet oder geschwollen sein und leicht schmerzen. Auch Allgemeinsymptome wie etwa Müdigkeit, leichtes Fieber, Schwitzen, Frösteln, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen können auftreten. Beim Lebendimpfstoff ist zusätzlich eine verstopfte oder laufende Nase möglich. Diese sogenannten Impfreaktionen sind Teil der Immunantwort und klingen in der Regel innerhalb weniger Tage wieder ab. Der sogenannte Hochdosis-Impfstoff für Menschen ab 60 Jahren kann häufiger Impfreaktionen hervorrufen.

Die Grippe-Impfung wird vom RKI als gut verträglich bewertet. Nebenwirkungen wie etwa eine allergische Reaktion treten nur sehr selten auf.

Wer sollte sich wann gegen Grippe impfen lassen?

Grundsätzlich kann die Impfung gegen Influenza zu jeder Zeit während der Grippesaison erfolgen. Wie lange diese dauert, lässt sich jedoch nicht abschätzen. Ihren Höhepunkt erreicht die Grippewelle in der Regel um den Jahreswechsel. Daher rät das RKI, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen. Anschließend dauert es bis zu 14 Tage, bis sich der Impfschutz aufgebaut hat.

Altersbezogene Impfempfehlung ab 60 Jahren - über TK-Gesundheitskarte

Entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Impfung gegen Influenza allen Menschen ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen.

Mehrleistung der TK - Kostenerstattung für Personen unter 60 Jahren

Als TK-Mehrleistung ist die Grippe-Impfung auch für unsere Versicherten unter 60 Jahren möglich. 

Weitere Informationen finden Sie unter "Zahlt die TK die Grippeschutzimpfung?" .

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Des Weiteren empfiehlt die SiR des G-BA die Grippe-Impfung Menschen, die als gesundheitlich besonders gefährdet gelten.

Dies betrifft folgende Personengruppen:

  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel
  • Schwangere ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung wegen einer Grunderkrankung
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen

Liegt eine der folgenden Grunderkrankungen vor, kann die Impfung bereits ab einem Alter von sechs Monaten erfolgen:

  • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
  • Multiple Sklerose mit infektionsbedingten Schüben sowie bei weiteren chronischen neurologischen Krankheiten, welche die Atemwege beeinträchtigen können
  • Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • HIV-Infektion

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Grippe-Impfung sollte gemäß der SiR des G-BA erfolgen, wenn beruflich bedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Gezielte Tätigkeiten mit dem Influenzavirus A oder B
  • Forschungseinrichtungen oder Laboratorien: 
    Regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung hinsichtlich der Kostenübernahme an. Sie oder er ist nach der ArbMedVV verpflichtet, die Kosten der Grippe-Impfung zu übernehmen.

Mehrleistung der TK - Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen

Außerdem kann die Grippe-Impfung vor Reisen in Gebiete, in denen die saisonale Influenza zu erwarten ist, sinnvoll sein. Weitere Informationen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise finden Sie unter Reiseimpfungen .

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