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Die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME , ist eine durch Zecken übertragene Viruserkrankung, die sich in zwei Stufen entwickeln kann: einer anfänglichen Phase, charakterisiert durch grippeähnliche Symptome, und einer schwereren Phase mit möglichen Entzündungen des Gehirns und langfristigen Folgeschäden. Auch wenn bei einer FSME-Erkrankung das Risiko ernster Komplikationen besteht, ist eine vollständige Genesung möglich. 

Durch einfache, aber effektive Maßnahmen können Sie das Risiko einer Infektion minimieren. Tragen Sie beispielsweise langärmelige Kleidung, wenn Sie in der Natur unterwegs sind, und verwenden Sie geeignete Mittel auf Haut sowie Kleidung, sogenannte Repellentien.

Die Impfung

Art des Impfstoffs

Der Totimpfstoff  enthält inaktivierte FSME-Viren, die auf Zellkulturen aus sogenannten Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden. Da sie kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß enthalten, vertragen auch Menschen mit einer Hühnereiweißallergie den Impfstoff in der Regel gut.

Wirksamkeit

Eine Studie aus dem Jahr 2023 (so das Robert Koch-Institut) konnte zeigen, dass nach vollständiger Impfung 97 Prozent der Geimpften einen vollständigen Schutz vor FSME haben. Selbst wenn die empfohlenen Zeitabstände zwischen den Impfungen überschritten wurden, betrug der Schutz bei den Studienteilnehmenden immer noch 91 Prozent, wenn die letzte Impfung weniger als zehn Jahre zurücklag.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Nach einer FSME-Impfung kann es zu typischen Impfreaktionen  kommen. Dazu zählen lokale Reaktionen an der Einstichstelle wie etwa Rötung, Schwellung und Schmerzen im Arm. 

Innerhalb der ersten Tage nach der Impfung  können grippeähnliche Symptome auftreten, zum Beispiel:

  • Abgeschlagenheit
  • Kopfschmerzen
  • Temperaturerhöhung
  • Unwohlsein 
  • Magen-Darm-Beschwerden 

Häufig kommt es auch zu Gelenk- und Muskelschmerzen. Seltener entwickeln sich Missempfindungen wie Taubheitsgefühl und Kribbeln. Schwere Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen oder Erkrankungen des Nervensystems treten nur in sehr seltenen Fällen auf.

Nach dem Biss einer infizierten Zecke

Wurden Sie von einer Zecke gebissen, bewahren Sie Ruhe. Nicht jede Zecke ist infiziert und auch nicht jeder Mensch steckt sich an. Eine Impfung nach einem Biss wird nicht empfohlen, da sie eine mögliche Infektion mit FSME-Viren nicht verhindern könnte. 

Was Sie vorbeugend tun können und wie Sie sich nach einem Zeckenbiss verhalten sollten, können Sie in dem Magazinartikel Zeckenstiche: vorbeugen und richtig behandeln  nachlesen. 

Wer sollte sich wann gegen FSME impfen lassen?

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt die Zeckenimpfung gegen FSME allen, die sich in Risikogebieten innerhalb Deutschlands aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen. 

Welche Regionen hierzulande zu den Risikogebieten zählen, können Sie den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der RKI-Karte der FSME-Risikogebiete  entnehmen.

Grundimmunisierung

Für einen vollständigen FSME-Impfschutz benötigen Sie drei Impfungen: Die ersten beiden erfolgen im Abstand von zwei Wochen bis drei Monaten, die dritte nach fünf bis zwölf beziehungsweise neun bis zwölf Monaten. 
Auch ein Schnellschema ist möglich, wenn Sie beispielsweise eine kurzfristige Reise in ein FSME-Risikogebiet geplant haben. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an, welches Impfschema für Sie infrage kommt. 

Auffrischung 

Die Impfung sollte immer dann aufgefrischt werden, wenn Sie sich auch weiterhin in einem FSME-Risikogebiet befinden oder beruflich zur Risikogruppe gehören. In der Regel wird eine Auffrischung nach drei bis fünf Jahren empfohlen.

Auf die Jahreszeiten kommt es an

Um einen optimalen Schutz gegen FSME-Viren zu bekommen, ist es sinnvoll, mit einer Impfung bereits in den Wintermonaten zu beginnen, damit der Schutz rechtzeitig für Frühling und Sommer (ab Mai) aufgebaut werden kann. Nach der zweiten Impfung sind die meisten Geimpften bereits für die laufende Saison geschützt. Eine dritte Impfung ist jedoch notwendig, um die Immunität langfristig aufrechtzuerhalten. Besonders Menschen, die regelmäßig einem erhöhten FMSE-Risiko ausgesetzt sind, sollten dieses Impfschema einhalten. 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Personen, die in ihrem Beruf einem erhöhten FSME-Risiko ausgesetzt sind, sollten sich nach der SI-RL des G-BA ebenfalls impfen lassen. Hierzu gehören:

  • Exponiertes Laborpersonal 
  • Forstbeschäftigte in Risikogebieten 
  • Exponierte in der Landwirtschaft in Risikogebieten 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers  

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Bedingungen das arbeitgebende Unternehmen für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Gezielte Tätigkeiten mit dem FSME-Virus
  • Forschungseinrichtungen oder Laboratorien: 
    regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien
  • Tätigkeiten auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen, Tiergärten und Zoos: regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation oder direkter Kontakt zu freilebenden Tieren 

Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da sie oder er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Mehrleistung der TK: Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen

Neben medizinischen und beruflichen Gründen sollten sich Personen impfen lassen, die sich außerhalb Deutschlands in FSME-Risikogebieten aufhalten und Zecken ausgesetzt sein könnten.

Mehrleistung der TK: Impfung außerhalb von FSME-Risikogebieten

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die FSME-Impfung aus medizinischen Gründen   für notwendig hält, übernimmt die TK die Kosten für Sie auch außerhalb von FSME-Risikogebieten. Sie zahlen die Impfung zunächst selbst und lassen sie sich anschließend vollständig erstatten. Dabei müssen Sie lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten selbst übernehmen - das sind fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff. Ihre Zuzahlung zieht die TK beim Erstattungsbetrag anschließend ab. Erfahren Sie hier, wie Sie den Antrag zur Kostenerstattung bei der TK  einreichen.

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