Impfung gegen Hepatitis B
Hepatitis B gilt als eine der häufigsten Infektionskrankheiten weltweit und führt zu einer Entzündung der Leber. Im Gegensatz zu Hepatitis A kann eine Infektion chronisch werden und die Leber dauerhaft schädigen. Daneben kann eine Erkrankung aber auch unbemerkt verlaufen.
Das Hepatitis-B-Virus ist hochansteckend: Bereits wenige Partikel können eine Infektion auslösen. Übertragen werden die Erreger insbesondere durch den Kontakt mit infiziertem Blut sowie anderen Körperflüssigkeiten. Als erste Symptome treten Beschwerden wie Erschöpfung, Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Gelenkschmerzen und leichtes Fieber auf, ein Drittel der Betroffenen entwickelt eine sogenannte Gelbsucht. In sehr seltenen Fällen kommt es zu Leberversagen.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
Die Impfung gegen
Hepatitis B
findet mit einem Totimpfstoff statt, der Impfstoff enthält also keine vermehrungsfähigen Viren. Eine Hepatitis-B-Erkrankung kann durch die Impfung somit nicht ausgelöst werden.
Neben einem Einzelimpfstoff stehen auch verschiedene Kombinationsimpfstoffe (Zwei-, Drei-, Fünf- oder Sechsfach-Impfstoffe) zur Verfügung.
Wirksamkeit
Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion stuft die Impfung als sicher und wirksam ein: Sie bietet bei immungesunden Menschen einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor Hepatitis B.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Impfung gegen Hepatitis B wird allgemein sehr gut vertragen. An der Einstichstelle kann es jedoch zu örtlichen Reaktionen wie Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen kommen. Selten sind vorübergehende Impfreaktionen mit Symptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Fieber. In der Regel klingen diese Beschwerden nach ein bis drei Tagen wieder ab. Schwere Nebenwirkungen kommen dagegen nur sehr selten vor.
Wer sollte sich wann gegen Hepatitis B impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Die Hepatitis-B-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung für alle Kinder empfohlen.
Entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgt die Grundimmunisierung von Säuglingen im Alter von zwei, vier und elf Monaten. Bei Frühgeborenen ist eine zusätzliche Impfung mit drei Monaten notwendig. Die Grundimmunisierung sollte als Kombinationsimpfung stattfinden. Je nach Impfstoff kann das Impfschema abweichen.
Eine Auffrischimpfung ist derzeit für Kinder und Jugendliche ohne erhöhtes Hepatitis-B-Risiko nicht vorgesehen.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Die SI-RL des G-BA empfiehlt außerdem eine Impfung aufgrund eines erhöhten Hepatitis-B-Risikos für folgende Personengruppen:
- Personen mit einer Störung des körpereigenen Immunsystems bzw. einer Immunschwäche oder bei denen infolge einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Krankheitsverlauf zu erwarten ist, z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatientinnen oder patienten
- Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Ansteckungsrisiko, z. B. aufgrund von Hepatitis-B-Kontakt innerhalb der Familie oder Wohngemeinschaft, sexuellem Kontakt oder intravenösem Drogenkonsum, sowie bei Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen und ggf. Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen
Diese Personengruppen sind laut G-BA nur exemplarisch zu verstehen und stellen keine vollständige Liste dar. Es sollte immer eine individuelle Risikobeurteilung stattfinden, wie im Epidemiologischen Bulletin Nr. 36/37 (9. September 2013) des Robert Koch-Instituts (RKI) beschrieben.
Neugeborene mit erhöhtem Hepatitis-B-Risiko
Um Neugeborene zu schützen, sollten Schwangere ihr Blut auf Hepatitis-B-Antikörper untersuchen lassen. Den Mutterschaftsrichtlinien (MuSchHiR) entsprechend ist eine Untersuchung nach der 32. Schwangerschaftswoche sinnvoll, möglichst nah am Geburtstermin. Ist das Ergebnis positiv, sollte das Neugeborene innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt gegen Hepatitis B geimpft werden. Gleiches gilt, wenn unklar ist, ob die Mutter Hepatitis-B-Antikörper im Blut hat und eine Blutuntersuchung der Mutter nicht sofort möglich ist. Wird nach der Geburt festgestellt, dass die Mutter Hepatitis-B-Antikörper besitzt, sind entsprechend weitere Impfungen notwendig.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Hepatitis-B-Viren ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der SI-RL des G-BA ebenfalls impfen lassen. Dazu zählen:
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- und Reinigungspersonal)
- Sanitäts- und Rettungsdienst
- Polizistinnen und Polizisten
- Betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen, soweit eine Gefährdungsbeurteilung dafürspricht
- Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Übernahme der Impfkosten bei folgenden Personengruppen verantwortlich:
- Personen, die gezielten Tätigkeiten mit dem Hepatitis-B-Virus nachgehen
- Beschäftigte in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen
- Beschäftigte in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen
- Beschäftigte in Notfall- und Rettungsdiensten
- Beschäftigte in der Pathologie
Für alle Personengruppen besteht dann ein erhöhtes Risiko für eine Hepatitis-B-Infektion, wenn es im Rahmen ihrer Tätigkeiten regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere bei Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung.
Die Empfehlung gilt außerdem für
- Mitarbeitende in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien mit regelmäßigen Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien möglich ist.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin am besten vor einer Hepatitis-B-Impfung an, um die Kostenübernahme bereits vorab zu klären.
Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK
Auch vor Reisen in Regionen mit hohem Hepatitis-B-Vorkommen ist eine Impfung angeraten. Eine Darstellung der entsprechenden Länder, für die eine Hepatitis-A-Impfung sinnvoll ist, finden Sie im Epidemiologischen Bulletin Nr. 14/2024 des Robert Koch-Instituts (RKI).
- Informieren Sie sich vor einer geplanten Reise rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die Reise- und Sicherheitshinweise und schauen Sie, ob für Ihr Reiseziel möglicherweise eine Impfung empfohlen wird.
- Reisen Sie privat ins Ausland , gelten bei der TK für Schutzimpfungen bestimmte Regelungen .