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Kontakt

Hepatitis-A-Viren werden häufig durch verunreinigte Speisen und Meeresfrüchte beziehungsweise verunreinigtes Trink- oder Badewasser aufgenommen. Zudem können die Viren von Mensch zu Mensch übertragen werden: als Kontakt- oder Schmierinfektion, durch Sexualverkehr und selten auch über Blut sowie Blutprodukte. 

Erste Anzeichen für eine Infektion sind Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen sowie allgemeines Unwohlsein und zum Teil erhöhte Temperatur. Außerdem kann es zu einer Gelbsucht kommen. In den meisten Fällen heilt die Erkrankung ohne Komplikationen aus, nur sehr selten entwickelt sich ein lebensbedrohlicher Krankheitsverlauf. 

Die Impfung

Art des Impfstoffs

Die Impfung gegen Hepatitis A  findet mit einem Totimpfstoff statt. Dementsprechend sind die enthaltenen Erreger nicht mehr vermehrungsfähig und können daher keine sogenannte Impfkrankheit auslösen.

Neben dem Einzelimpfstoff steht auch jeweils ein Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A und B sowie gegen Hepatitis A und Typhus zur Verfügung.

Wirksamkeit

Bereits etwa zwei Wochen nach der ersten Impfdosis gegen Hepatitis A sind laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 95 bis 99 Prozent der Geimpften schützende Antikörper nachweisbar. Bei einem Hepatitis-A /Hepatitis-B-Kombinationsimpfstoff ist dieser Schutz nach der zweiten Impfung erreicht. Nach der vollständigen Grundimmunisierung besteht bei 95 bis 100 Prozent der Geimpften ein langjähriger Schutz.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Die Impfung gegen Hepatitis A wird allgemein sehr gut vertragen. An der Einstichstelle kann es jedoch zu örtlichen Reaktionen wie Rötungen, Schmerzen oder Schwellungen kommen. Seltener sind vorübergehende Impfreaktionen mit Symptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Fieber. In der Regel klingen diese Beschwerden nach ein bis drei Tagen wieder ab. Schwere Nebenwirkungen kommen dagegen nur sehr selten vor. 

Wer sollte sich wann gegen Hepatitis A impfen lassen?

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Laut Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollten sich folgende Personengruppen impfen lassen:

  • Personen mit sexuellem Kontakt zu Hepatitis-A-Erkrankten
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z. B. aufgrund von intravenösem Drogenkonsum, Hämophilie oder Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung 
  • Bewohnende von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörungen, mit Hirnschädigungen oder mit Schäden des zentralen Nervensystems

Bei der Grundimmunisierung entscheidet die Art des Impfstoffs über die Anzahl der notwendigen Impfungen: Bei der Verwendung des Einzelimpfstoffs und des Kombinationsimpfstoffs Hepatitis A und Typhus besteht bereits nach der ersten Impfung ein vollumfänglicher Schutz für ungefähr ein Jahr. Wird dagegen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A und B geimpft, wird der Impfschutz erst nach zwei Impfungen erreicht. Für einen langanhaltenden Schutz ist nach sechs bis zwölf Monaten eine zweite beziehungsweise dritte Impfdosis nötig. 

Ob eine Auffrischimpfung sinnvoll ist, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen besprechen. 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Hepatitis-A-Viren ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der SI-RL des G-BA ebenfalls impfen lassen. Dazu zählen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen)
  • Personen mit Abwasserkontakt, z. B. in Kanalisationseinrichtungen und Klärwerken 
  • Mitarbeitende (inkl. Küche und Reinigung) in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Unterkünften für Asylsuchende u. a. 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers 

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Übernahme der Impfkosten bei folgenden Personengruppen verantwortlich:

  • Beschäftigte, die gezielten Tätigkeiten mit dem Hepatitis-A-Virus nachgehen.
  • Beschäftigte, die in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen regelmäßigen direkten Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen haben.
  • Beschäftigte in Betreuungseinrichtungen, die regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt mit menschlichen Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe haben. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung.
  • Beschäftigte in Kläranlagen oder in der Kanalisation, die regelmäßigen Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder fäkalienkontaminierten Gegenständen haben.
  • Beschäftigte in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien mit regelmäßigen Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu infizierten Proben oder Verdachtsproben bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien möglich ist.

Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber am besten vor einer Hepatitis-A-Impfung an, um die Kostenübernahme bereits vorab zu klären.

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK

Auch vor Reisen in Regionen mit hohem Hepatitis-A-Vorkommen ist eine Impfung angeraten. Eine Darstellung der entsprechenden Länder, für die eine Hepatitis-A-Impfung sinnvoll ist, finden Sie im Epidemiologischen Bulletin Nr. 14 des Robert Koch-Instituts (RKI).

Da mit einer Impfung innerhalb von zwei Wochen ein 95- bis 99-prozentiger Schutz erreicht werden kann und die Inkubationszeit der Erkrankung zwischen 15 und 50 Tagen (im Schnitt 28 bis 30 Tage) liegt, ist eine Impfung auch kurz vor Beginn der Reise sinnvoll. Eine zweite Impfung für einen langanhaltenden Schutz kann dann nach der Reise erfolgen.

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