Magdeburg, 13. September 2024. Insgesamt 491 registrierte Fälle von Keuchhusten gab es seit Jahresbeginn bis Ende August 2024 in Sachsen-Anhalt. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) unter Verweis auf das aktuelle Epidemiologische Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI) mitteilte, waren das mehr als dreimal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bundesweit wurden im entsprechenden Zeitraum 15.580 Fälle dieser Erkrankung gemeldet. Das entspricht dem Siebenfachen der Zahl von 2023. Seinerzeit waren in den Kalenderwochen eins bis einschließlich 35 insgesamt 2.184 Fälle der Infektionskrankheit registriert worden.

"Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die durch Bakterien verursacht wird und besonders für Säuglinge gefährlich sein kann", erläutert Steffi Suchant, Leiterin der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Keuchhustenimpfung schon in den ersten Lebensmonaten. Die Impfung gegen Keuchhusten wird in Kombination mit anderen Impfungen verabreicht. Nach drei weiteren Impfungen bis zum 14. Lebensmonat ist die sogenannte Grundimmunisierung gegen Keuchhusten abgeschlossen. Bis zum 18. Lebensjahr sollte die Impfung zweimal aufgefrischt werden. Der Impfschutz ist jedoch nur für etwa zehn bis zwanzig Jahre aktiv. Danach wird die Keuchhustenimpfung zusammen mit den Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie erneuert. Besonders Personen, die engen Kontakt mit Kindern haben, rät die STIKO, die Impfung etwa alle zehn Jahre auffrischen zu lassen.

Hinweis für die Redaktion

Das Bulletin 36/2024 des RKI finden Sie ebenso wie Informationen zu Keuchhusten und den empfohlenen Impfungen online.