Weniger Kinder im Saarland vollständig gegen Masern geimpft
Pressemitteilung aus Saarland
Saarbrücken, 18. April 2024. 83,6 Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder im Saarland haben in ihren ersten beiden Lebensjahren eine vollständige Impfung gegen Masern erhalten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Versichertendaten der Techniker Krankenkasse (TK). Vollständig heißt, dass die Kinder beide in den ersten zwei Lebensjahren empfohlenen Teilimpfungen gegen Masern bekommen haben. 13,5 Prozent dieser Kinder bekamen bis zu ihrem zweiten Geburtstag eine der beiden Teilimpfungen, 2,9 Prozent wurden gar nicht gegen Masern geimpft. Bei dem Jahrgang 2019 waren mit 88,1 Prozent deutlich mehr Kinder im Saarland vollständig geimpft.
"Für die vollständige Immunisierung der Kleinkinder sind beide Teilimpfungen nötig. Daher können wir nur an die Eltern appellieren, fehlende Impfungen noch nachzuholen", sagt Stefan Groh, Leiter der TK-Landesvertretung Saarland. "Positiv ist, dass die Zahl der ungeimpften Kinder von über vier Prozent in den Jahrgängen 2017 und 2018 bei den 2020ern auf unter drei Prozent gesunken ist", ergänzt Groh. Schließlich seien Masern keine harmlose Kinderkrankheit.
Empfohlen wird eine Impfquote von 95 Prozent, um größere Masernausbrüche zu vermeiden. Zuletzt gab es Schlagzeilen zu größeren Masernausbrüchen in Großbritannien. Die englischen Behörden wiesen in diesem Zusammenhang auf zu niedrige Impfquoten hin.
Hinweis für die Redaktion
Für die Auswertung der Impfraten wurden die 2017, 2018, 2019 und 2020 geborenen und durchgängig bei der TK versicherten Kinder in Bezug auf die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen untersucht. Dabei wurden die ersten neun Lebensquartale betrachtet. Die STIKO empfiehlt für die Grundimmunisierung gegen Masern zwei Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffs (Masern, Mumps Röteln) im Alter von elf und 15 Monaten.
Im März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach müssen unter anderem Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis über eine Masernimpfung oder eine ausreichende Immunität vorweisen.