Der demografische Wandel ist für die Sozialsysteme eine besondere Herausforderung. Speziell die Soziale Pflegeversicherung (SPV) steht unter großem finanziellem Druck. Dabei hat die SPV - genauso wie die Gesetzliche Krankenversicherung - seit langem mit besonderen finanziellen Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen zu kämpfen.

5,9 Milliarden Euro zweckentfremdet

Besonders während der Corona-Pandemie wurden der SPV immer wieder Aufgaben übertragen, für die sie laut Gesetz nicht zuständig ist. So hat ein Rechtsgutachten ergeben, dass die Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung aus dem Ausgleichsfonds der SPV nicht rechtens waren. Laut Gutachterin Dr. Felix dienten die Ausgaben gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und seien nicht der Sozialversicherung zuzuordnen. Durch diese verfassungswidrige Zweckentfremdung stehe der SPV daher eine Rückzahlung von 5,9 Milliarden Euro zu.

Diese Summe würde die soziale Pflegeversicherung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen deutlich stabilisieren.

Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung nötig

Aus Sicht der TK muss der zweckmäßige Einsatz des Pflegevorsorgefonds zukünftig im Vordergrund stehen. Um die Lasten in Zukunft fair zu verteilen, ist auch ein Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung nötig. Außerdem muss ein verbindlicher, dynamischer Steuerzuschuss gesetzlich verankert werden, sonst besteht weiterhin die Gefahr, dass dieser Zuschuss bei schwieriger Haushaltslage nicht gezahlt wird oder zu gering ausfällt. Außerdem sollten zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge der pflegenden Angehörigen durch Steuergelder erstattet werden, die bisher von den Pflegekassen beglichen werden müssen. Auch das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Eigenanteile in den Blick nehmen

Neben einer auskömmlichen Finanzierung der SPV muss dringend auch die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in den Blick genommen werden. Der von der Verweildauer abhängige Leistungszuschlag hat nicht nachhaltig zu einer Entlastung der Betroffen geführt, aber zu hohem Bürokratieaufwand. Hier ist eine Entbürokratisierung nötig. Außerdem sollte die Bundesregierung ihrem Plan aus dem Koalitionsvertrag nachkommen, die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen und planbar zu machen. Hier spielt auch die Beteiligung der Bundesländer eine Rolle, denn aus TK-Sicht sollten die Investitionskosten nicht auf die Betroffenen, sondern verbindlich auf die Länder umgelegt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich eine große Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode angekündigt. Details blieb er allerdings schuldig. Es bleibt also spannend, ob die Baustelle SPV noch von der Ampelregierung angegangen wird. Eins ist dabei klar: Die Zeit drängt.