TK: Verdacht auf Behandlungsfehler gestiegen
Pressemitteilung aus Niedersachsen
Hannover, 28. März 2024. Im vergangenen Jahr haben 518 Patienten und Patientinnen aus Niedersachsen der Techniker Krankenkasse (TK) einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. 2022 waren es nur 468 Fälle. Die meisten Fälle betreffen den chirurgischen Bereich mit rund 33 Prozent (164 Fälle), gefolgt von der Zahnmedizin mit 63 Fällen und dem Bereich Allgemeinmedizin mit 43 Fällen. Bei ungefähr jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Lauf der Überprüfung.
"Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren, doch gerade im Gesundheitswesen können diese weitreichende Folgen haben", so Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen. "Es ist daher ein richtiger Schritt, dass im Rahmen der geplanten Krankenhausreform Qualitätsaspekte in der stationären Versorgung künftig eine größere Rolle spielen sollen", betont Jacob. Wichtig für eine neue Planung der Krankenhauslandschaft und Finanzierung sei, dass insbesondere hochspezialisierte Leistungen in Krankenhäusern erbracht werden, welche qualitativ, personell und technisch optimal für diese konkreten Behandlungen ausgestattet seien. "Das könnte mit dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden", so Jacob.
Hilfe für Versicherte
Die TK unterstützt Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, mit einer Beratungshotline (Telefon 040 - 4606612140), einem Onlinelotsen und einer Beratungsbroschüre . Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. Betroffenen empfiehlt die TK, im Verdachtsfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger zu erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse zu wenden.
Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für die Versicherten in der Regel kostenfrei sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten auch für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.