Krankenhausversorgung: Die Gesamtstrategie zählt
Position aus Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat mit dem Krankenhausgesetz eine gute Grundlage für eine krisensichere stationäre Versorgung. Es bedarf jedoch der konsequenten Umsetzung bereits bestehender Instrumente der Krankenhausplanung und der Analyse zukünftiger Bedarfe, um eine zukunftsfähige Gesamtstrategie für die stationäre Versorgung in Sachsen-Anhalt zu entwickeln.
Bedarfsermittlung als Grundlage
Die Landesregierung hat zur Ermittlung des künftigen Investitions-, Fachkräfte- und regionalen Versorgungsbedarfes sowie der dafür notwenigen Versorgungsstrukturen das oben genannte Gutachten in Auftrag gegeben. Diesen Weg unterstützt die TK ausdrücklich. Nur mit einer soliden Bedarfsermittlung ist eine verlässliche Prognose darüber möglich, wie die Krankenhauslandschaft zukünftig gestaltet sein muss
Abbau des Investitionskostenstaus
Für eine zukunftssichere Versorgung ist es unerlässlich, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt und die Krankenhäuser mit den notwendigen Investitionskosten ausstattet. Ziel muss es sein, dass bestehende Investitionskostendefizit auszugleichen und dauerhafte verlässliche Investitionskostenzahlung an die Krankenhäuser zu garantieren.
Digitalisierung vorantreiben
Gesundheitsversorgung wird in den nächsten Jahren anders aussehen als heute - insbesondere im stationären Bereich - vernetzter, kooperativer und intersektoral. Die Einbindung digitaler Angebote in die Versorgung und die Nutzung der elektronischen Patientenakte muss Bestandteil der Versorgungsnormalität werden. Es gilt, Heterogenität und Insellösungen in der IT-Infrastruktur zu vermeiden, Strukturen und Prozesse patientenbezogen zu gestalten sowie ein einheitliches Prozessverständnis zwischen den Leistungserbringenden herzustellen.
Innovative Lösungen gefragt
Sektorübergreifende Versorgungsangebote im ländlichen Raum zu etablieren und ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, was diese leisten sollen, ist eine weitere Herausforderung bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Versorgung. Hier darf es kein Denkverbot für innovative Lösungen geben, um auch im ländlichen Raum dauerhaft eine qualitätsgesicherte Versorgung anzubieten.