Am 22. November 2024 stimmte der Bundesrat über den weiteren Werdegang das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, also die Krankenhausreform der Bundesregierung, ab. Da dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig war, also die Länder nicht aktiv ihre Zustimmung aussprechen mussten, wurde schlussendlich darüber abgestimmt, ob ein Vermittlungsausschuss einberufen wird oder nicht. Dazu hatte das Land Bayern einen entsprechenden Antrag eingereicht. 

Bereits im Vorfeld war klar, dass diese Abstimmung voraussichtlich sehr eng ausfallen wird. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates fand im Vorfeld eine Abstimmung dazu mit 8:8 Stimmen statt. Schlussendlich gab es 30 Ja-Stimmen für einen Vermittlungsausschuss. 35 wären für dieses Verfahren notwendig gewesen. Sachsen-Anhalt stimmte dabei für den Vermittlungsausschuss.

Konstantin Pott

Konstantin Pott, FDP-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
FDP-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt

Vor wenigen Wochen oder Monaten herrschte noch deutlich mehr Einigkeit unter den Ländern, der vorliegenden Krankenhausreform nicht zuzustimmen. Die Gründe dafür waren vielseitig. Vor allem aber wurden viele Interessen und Kritikpunkte der Bundesländer, welche bereits in der Erarbeitung des Gesetzentwurfes genannt wurden, nicht berücksichtig. Komplett überraschend kommt dieses Abstimmungsergebnis im Bundesrat allerdings auch nicht - existieren doch auch finanzielle Interessen und hatte sich bereits gezeigt, dass die große Einigkeit unter den Bundesländern nicht mehr vorhanden ist.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie sinnvoll es ist, eine halbgare Krankenhausreform noch schnell auf den Weg zu bringen, bei welcher selbst die Länder, welche gegen einen Vermittlungsausschuss stimmten, mit dieser nicht im vollen Umfang zufrieden sind. Gerade mit Blick auf die möglichen massiven Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft und damit auch die gesamte medizinische Versorgung halte ich die Argumentation einiger Länder (besser eine schlechte Reform als keine Reform) und das gesamte Vorgehen für kritisch. Die Sorge, dass bei der Einberufung eines Vermittlungsausschusses die komplette Reform gescheitert sei, ist zwar in Teilen berechtigt, aber in meinen Augen auch nicht komplett fundiert, denn zentraler Kern ist hierbei in der Regel die zeitliche Abfolge. 

Beispielsweise wurde aber ebenfalls bei der Einführung des Bürgergeldes ein Vermittlungsausschuss vom Bundesrat beschlossen. Dies erfolgte am 14. November 2022. Bereits am 23. November 2022 hatte eine Verständigung zwischen Bundesrat und Bundestag stattgefunden und das Gesetz konnte wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Auch eine mögliche Auflösung des Bundestages hätte nicht dazu geführt, dass eine ähnliche zeitliche Abfolge möglich gewesen wäre. Viel eher wäre es in meinen Augen sogar eine Chance gewesen, einen größeren gesellschaftlichen Kompromiss für eine sehr weitreichende Reform zu erlangen.

Dass es einer Reform des Krankenhaussystems bedarf, ist keine Neuheit. Leider zeigte sich aber auch in diesem Verfahren erneut: Eine Einigkeit darüber, etwas zu tun, besteht. Allerdings besteht keine Einigkeit darin, was genau verändert werden soll. Eine konkretere Debatte bereits im Vorfeld wäre in meinen Augen sinnvoll gewesen.

Besonderheiten Sachsen-Anhalts nicht berücksichtigt

Sachsen-Anhalt hat als ostdeutsches Flächenland andere Voraussetzungen im Bereich der Krankenhauslandschaft als beispielsweise NRW. Umso bedauerlicher ist es, dass bereits frühzeitig deutlich wurde, dass die geplanten strukturellen Änderungen bestimmte Besonderheiten nicht berücksichtigen. In Sachsen-Anhalt wurde bereits eine Strukturbereinigung durchgeführt, ebenfalls verfügt das Land über einen hohen Anteil an älteren, multimorbiden Menschen sowie einer großen abzudeckenden Fläche. Hier hätte es besserer Regelungen benötigt, auch um nicht auf (dauerhafte) Ausnahmegenehmigungen oder ähnliches angewiesen zu sein. 

Aber auch der Fakt, dass der vom Bundesministerium versprochene Grouper noch nicht vorliegt und ebenfalls Simulationen zu den Auswirkungen nicht transparent zur Verfügung gestellt wurden, hinterlassen bei diesem Verfahren und der Reform einen etwas bitteren Beigeschmack.

Politisch darf das Land Sachsen-Anhalt nun aber nicht resignieren. Viel eher besteht durch die Reform eine größere Planbarkeit der Rahmenbedingungen. Deshalb braucht es dringend einen Plan, wie sich die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt weiterentwickeln und wie eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden soll. 

Gerade in Bezug auf in meinen Augen dringend notwendige Investitionen in Krankenhausstandorte braucht es hier die Perspektive, ob und in welcher Form diese Standorte eine Zukunft haben. Bündelung hochkomplexer Leistungen und Kooperationen zwischen den Häusern werden dabei helfen, müssen aber vom Land unterstützt werden.

Zur Person

Konstantin Pott ist Landtagsabgeordneter der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt der 8. Wahlperiode. Er ist fachpolitischer Sprecher für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung, Wissenschaft und Digitales. Sein Studium der Politik- und Wirtschaftswissenschaften schloss er 2022 ab. Pott ist Landesvorsitzender der Jungen Liberalen sowie Beisitzer im Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt.

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