(R)Evolution für die Krankenhausfinanzierung
Artikel aus Niedersachsen
In einem Kommentar von Dirk Engelmann, bewertet dieser das Reformvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und was dies in Bezug auf Niedersachsen bedeutet.
Anfang Dezember hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Vorschläge der Reformkommission zur Finanzierung der Krankenhäuser als "Revolution" angekündigt. Richtig ist: Viele Vorschläge sind gut, die meisten sind nicht neu und doch haben sie das Potenzial, den Kliniksektor entscheidend zu verbessern.
Eine Leistungskonzentration nach Versorgungsstufen, die an die Finanzierung von Leistungsgruppen geknüpft ist, ist ein richtiger Weg, um Qualität statt Quantität zu bezahlen. Eine Vorhaltekostenfinanzierung kann, wenn sie richtig konzipiert ist, die Mengenlogik durchbrechen und den Daseinsvorsorgecharakter stärken. So weit, so gut. Einen Schritt weiter fangen die konzeptionellen und noch einen halben Schritt weiter die Umsetzungsprobleme an.
Eine Leistungskonzentration nach Versorgungsstufen, die an die Finanzierung von Leistungsgruppen geknüpft ist, ist ein richtiger Weg, um Qualität statt Quantität zu bezahlen.
Konzeptionell ist es bedauerlich, dass eine Finanzierungsreform ohne Aussagen zur Krankenhausplanung und zur Investitionskostenfinanzierung entworfen wird. Die Schnittstellen sind so evident, dass der Verzicht darauf doch sehr verwundert. Beide sind verfassungsrechtlich garantierte Länderkompetenzen. Zudem stehen Vorhaltekosten- und Investitionsfinanzierung in einem untrennbaren Verhältnis. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass die Länder mit dem Bundesgesundheitsminister eine gemeinsamen Gesetzesformulierung verabredet haben. Es besteht dadurch die Chance, die Leerstelle zu füllen und somit überhaupt erst auf eine Umsetzung. Die Reform droht sonst in einem Bund-Länder-Kompetenzenstreit zu scheitern.
Es bleibt zu hoffen, dass sich in den Bund-Länder-Gesprächen die oben genannten Ideen durchsetzen. Dass die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine wichtige Rolle dabei spielt, ist gut. Denn Niedersachsen hat mit seinem im Sommer 2022 verabschiedeten, neuen Krankenhausgesetz vorgelegt und kann die Reform nun im Bund mit Erfahrung und auch für das Land selbst mitgestalten.
Dass das Bundesgesundheitsministerium nun auch das Gespräch mit der Selbstverwaltung sucht, ist ein wichtiges Signal. Denn der eigentliche Webfehler der Reformvorschläge, liegt darin, die Vorhaltekostenfinanzierung aus der Selbstverwaltung herauszunehmen. Dies ist weder fachlich noch ordnungspolitisch sinnvoll begründet und würde eine Teilverstaatlichung bedeuten. Es gibt bezogen auf die Pflegebudgets bereits einen guten sowie etablierten Weg, Vorhaltung nutzungsbezogen über die Krankenhausbudgetverhandlungen zu vereinbaren. Warum kompliziert, wenn es besser geht?
Die Vorhaltekostenfinanzierung aus der Selbstverwaltung herauszunehmen ist weder fachlich noch ordnungspolitisch sinnvoll begründet und würde eine Teilverstaatlichung bedeuten.
In diesem Sinne wäre eine echte Evolution zielführender als eine gescheiterte Revolution. Jedoch ist auch das keine neue Erfahrung.