Ab 2025 startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle in Deutschland. Bis Mitte Februar werden alle Versicherten eine elektronischen Patientenakte erhalten. Doch was bedeutet das für die Versicherten, beziehungsweise die Ärztinnen und Ärzte?

Stefan Groh

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Leiter der TK-Landesvertretung Saarland

Die ePA ist ein sicherer digitaler Speicherort für alle Informationen rund um die Gesundheit. Dort können Patientinnen und Patienten selbst, aber auch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte relevante medizinische Informationen ablegen. Das können beispielsweise Diagnosen, Laborergebnisse, Medikamentenlisten oder Arztberichte sein. Die ePA soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie den schnellen und sicheren Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht. Das bringt viele Vorteile:

Alle Gesundheitsdaten immer dabei

Die Patientinnen und Patienten haben erstmals all ihre Gesundheitsdaten auf einen Blick und mit dem Smartphone auch jederzeit dabei. Das schafft mehr Transparenz. Außerdem erhalten die Versicherten Empfehlungen für Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen, was im besten Fall zu einer höheren Inanspruchnahme dieser Angebote führt. Zusätzlich können sie eigene Dokumente, wie Laborergebnisse, Befunde oder Allergiepässe als PDF in die Akte hochladen. Letztlich sind so alle wichtigen Unterlagen gespeichert und gehen nicht verloren.

Komplette Krankengeschichte verfügbar

Die ePA erleichtert Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringern den Behandlungsprozess. Die Ärztinnen und Ärzte können direkt mit der ePA arbeiten und die Krankengeschichte des Patienten oder der Patientin einsehen. Das Einholen von Befunden oder weiteren medizinischen Dokumenten bei anderen Leistungserbringern entfällt. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung.

Besseres Medikationsmanagement

Die ePA wird - in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept - für jeden Versicherten und jede Versicherte eine vollständig und weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht enthalten und den gesamten Medikationsprozess unterstützen. Auf diese Weise werden unter anderem ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindert.

ePA auch ohne Smartphone möglich

Die Patientenakte funktioniert dabei auch ohne Smartphone und App. Zum einen existiert die Akte sowieso - sofern man keinen Widerspruch eingelegt hat. Das bedeutet, dass Krankenhäuser, Arztpraxen oder Apotheken die Akte auch so befüllen und einsehen können. Zum anderen können die Versicherten über einen Desktop-Computer oder eine Vertreterregelung selbst Einsicht und Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte haben.

Die Umsetzung wird entscheidend

Wenn also Mitte Februar alle GKV-Versicherten eine eigene ePA haben, wird entscheidend sein, wie die Akte im Praxisalltag ankommt. Das Potenzial ist riesig. Für eine erfolgreiche Einführung müssen alle beteiligten Akteurinnen und Akteure an einem Strang ziehen. Es muss zur Normalität werden, dass Befunde und Informationen in die Akte geladen werden. Nur wenn die ePA selbstverständlich zum Alltag in den Arztpraxen dazu, kann sich die Akte in der Breite der Bevölkerung etablieren. Und das sollte unser aller Ziel sein.