Auch 2025 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.
Weitere Details
Kinderkrankengeld 2024 und 2025
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erneut erhöht wird.
Bei einem Kind
Danach können Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen, Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage.
Bei mehreren Kindern
Bei mehreren Kindern beträgt die Zahl der Anspruchstage pro Elternteil insgesamt maximal 35 Arbeitstage pro Jahr und für Alleinerziehende insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.
Weitere Informationen und Antrag
Weitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter tk.de .
Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.