Auch 2025 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.
Weitere Details
Kinderkrankengeld 2024 und 2025
Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, würde seit 2024 eigentlich wieder die reguläre (geringere) Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten.
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erneut erhöht wird.
Danach können
- Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
- Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
- Bei mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil auf 35 Arbeitstage (statt 25)
- und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Weitere Informationen und Antrag
Weitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter tk.de .
Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.