Nein, die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes läuft über die Krankenkasse. Sie melden der Krankenkasse lediglich per Datenaustausch die Höhe des Nettoentgelts des entsprechenden Arbeitnehmers.
Nein, die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes läuft über die Krankenkasse. Sie melden der Krankenkasse lediglich per Datenaustausch die Höhe des Nettoentgelts des entsprechenden Arbeitnehmers.