Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn der Arzt bescheinigt, dass das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. 2024 wird der Anspruch auf die Freistellungstage erneut ausgeweitet.
Weitere Details
Anspruchsberechtigt sind
- gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern,
- die selbst Anspruch auf Krankengeld haben
- und deren Kind jünger als 12 Jahre und gesetzlich versichert ist oder deren Kind eine Behinderung hat und auf Betreuung angewiesen ist.
Weitere Voraussetzung: Im Haushalt gibt es niemanden, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin betreuen kann.
Hinweis: Der Anspruch besteht laut Bundesregierung auch dann, wenn die Arbeitsleistung grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden könnte.
Kinderkrankentage 2024 und 2025
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erhöht wird.
Danach gilt:
Bei einem Kind
- Elternteile können in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen.
- Bei Alleinerziehenden sind es pro Kind 30 Arbeitstage.
Bei mehreren Kindern
- Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil beträgt insgesamt 35 Arbeitstage.
- Bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in den Fragen und Antworten zum erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld.