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Die Krankenkasse berechnet das Kinderkrankengeld anhand des Entgelts der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Dafür müssen Arbeitgeber die Verdienstangaben per Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) an die Krankenkassen übermitteln.

Weitere Details

Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Sofern Sie an Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.

Insgesamt ist das Kinderkrankengeld jedoch auf einen Betrag von 120,75 Euro (2024) pro Tag gesetzlich gedeckelt. Dieser entspricht der Beitragsbemessungsgrenze pro Kalendertag. 2025 gilt der gesetzliche Höchstbetrag von 183,75 Euro.