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Mit dem Begriff Werkstudenten werden Studierende bezeichnet, die neben ihrem Studium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie zahlen keine Beiträge in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sondern sind weiterhin in der KVdS versichert und zahlen dort Beiträge.

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Werkstudenten-Regel: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Arbeitgeber können die Werkstudenten-Regel auf diese Beschäftigten anwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Die Voraussetzungen für die sogenannte Werkstudenten-Regelung finden Sie hier: Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 342 kB)

Verdienst bis zur Minijobgrenze

Verdienen Studierende im Jahr 2025 nicht mehr als 556 Euro monatlich, gelten sie als geringfügig Beschäftigte. Weitere Informationen zu Minijobs finden Sie hier: Beratungsblatt Geringfügige Beschäftigungen (PDF, 470 kB)