Grundsätzlich können Studierende familienversichert bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer aber durch eine Beschäftigung oder ein bezahltes Praktikum mehr als 538 EUR (2023: 520 EUR) monatlich verdient und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss sich selbst versichern.
Weitere Details
Viele Studierende wissen dies nicht. Am besten weisen Sie deshalb Studierende und Praktikant:innen in Ihrem Unternehmen darauf hin, dass sie sich bei einem höheren Verdienst selbst versichern müssen. Das geht in der studentischen Krankenversicherung bei der Techniker.
Wichtig: Stammt das Einkommen nicht aus einer Beschäftigung, sondern zum Beispiel aus Zinsen oder selbstständiger Tätigkeit der Studierenden? Dann darf es 505 EUR (im Jahr 2024) monatlich nicht überschreiten.
Mehr Infos
- Mehr Fragen und Antworten zum Thema Beschäftigung im Minijob finden Sie in unseren FAQ .
- Weitere Infos und praktische Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 270 kB) .