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Studien- und Prüfungsordnungen schreiben bestimmte Praktika vor und legen hierfür eine Mindestdauer fest. Wenn ein Zusammenhang zwischen dem Studium und dem Praktikum besteht, ist es ein vorgeschriebenes Praktikum. Die Dauer spielt hierbei keine Rolle.

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Vorgeschriebene Praktika während eines Urlaubssemesters sind aufgrund des Werkstudentenprivilegs versicherungsfrei. Deshalb unterscheidet sich dieses Praktikum von einer regulären Beschäftigung.