Ja. Werkstudenten und -studentinnen dürfen mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn sie dies ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tun und im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen beschäftigt sind.
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Definition vorlesungsfreie Zeit
Studierende arbeiten ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit, wenn sie zum Beispiel nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien beschäftigt sind.
Unser Tipp
Eine aktuelle Übersicht der Semesterferien finden Sie in TK-Lex.