Den Beitrag berechnen Sie anhand des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts jeweils für einen bestimmten Abrechnungszeitraum, zum Beispiel für einen Monat. Für Ihre Arbeitspraxis stellen wir Ihnen Arbeitshilfen zur Verfügung wie den TK-Gehaltsrechner oder Berechnungsformeln.
Weitere Details
Für die Berechnung müssen Sie das Arbeitsentgelt nur bis zu einer bestimmten Grenze ansetzen: der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze - kurz BBG. Für Entgelt, das darüber liegt, zahlen Sie und Ihre Beschäftigten keine Beiträge.
Wichtig:
Bei der Berechnung der Beiträge gibt es Ausnahmen , die Sie kennen sollten.
Bei Einmalzahlungen oder Nachzahlungen kann es ebenfalls Besonderheiten geben.
Bitte beachten Sie außerdem die Änderungen in der Pflegeversicherung .
Beitragsberechnung: Rechenbeispiele für 2025
Nachstehend finden Sie einige Beispiele zur Beitragsberechnung im Jahr 2025.
Beispiel 1: Beschäftigte ohne Kinder
Versicherung | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Krankenversicherung (KV) (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 7,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,225 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,5 % | |
Rentenversicherung - (RV) 18,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 9,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Arbeitslosenversicherung - (AV) 2,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 1,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Pflegeversicherung (PV) 4,2 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,8 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,4 % |
Beispiel 2: Beschäftigte mit 1 Kind unter 25 Jahren oder alle Kinder sind über 25 Jahre alt
Versicherung | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Krankenversicherung (KV) (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 7,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,225 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,5 % | |
Rentenversicherung (RV) 18,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 9,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Arbeitslosenversicherung (AV) 2,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 1,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Pflegeversicherung (PV) 3,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,8 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Beispiel 3: Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren
Versicherung | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Krankenversicherung (KV) (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 7,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,225 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,5 % | |
Rentenversicherung 18,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 9,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Arbeitslosenversicherung 2,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 1,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Pflegeversicherung (PV) 3,35 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,8 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,55 % |
Beispiel 4: Beschäftigte mit 3 Kindern, davon 1 unter 25 Jahren
Versicherung | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Krankenversicherung (KV) (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 7,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,225 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,5 % | |
Rentenversicherung 18,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 9,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Arbeitslosenversicherung 2,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 1,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Pflegeversicherung (PV) 3,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,8 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Beispiel 5: Beschäftigte mit 3 Kindern, davon 2 Kinder unter 25 Jahren
Versicherung | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|
Krankenversicherung (KV) (allgemeiner Beitragssatz) 14,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 7,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,225 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 2,5 % | |
Rentenversicherung 18,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 9,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Arbeitslosenversicherung 2,6 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 8.050 EUR x 1,3 % | Wie Arbeitgeberanteil |
Pflegeversicherung (PV) 3,35 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,8 % | Beitragspflichtiges Entgelt bis maximal 5.512,50 EUR x 1,55 % |
Bitte beachten Sie die Besonderheiten in der Pflegeversicherung für Sachsen. Hier ist der Arbeitgeberanteil 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Bundesgebiet.
Beitragsberechnung für Teilmonate
Wird die Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats aufgenommen, zum Beispiel nach Ende eines Krankengeldbezuges, müssen Sie zunächst die anteilige Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendermonat (Teil-BBG) ermitteln.
So berechnen Sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (Teil-BBG):
1. Schritt: Jahresbeitragsbemessungsgrenze geteilt durch 360 = kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze
2. Schritt: Den so ermittelten Betrag der kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze multiplizieren Sie mit der Anzahl der Kalendertage des Teilmonats.
3. Schritt: Das Endergebnis runden Sie kaufmännisch auf die zweite Stelle nach dem Komma.
Die SV-Beiträge richten sich nach der Teil-BBG:
Liegt das erzielte Arbeitsentgelt unter der Teil-BBG, werden die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt berechnet.
Liegt das erzielte Arbeitsentgelt über der Teil-BBG, ist die Teil-BBG für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Denn ein höherer Betrag als die BBG darf für den maßgeblichen Teilentgeltzahlungszeitraum nicht zugrunde gelegt werden.
Beispiel anteilige BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung (2025)
Die Beschäftigung wird in einem Monat für 16 Kalendertage ausgeübt. Das Arbeitsentgelt für den Teilmonat einschließlich Überstunden beträgt 3.600 Euro.
Die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage berechnen Sie wie folgt:
1. Schritt: Jahres-BBG 66.150 Euro geteilt durch 360 Tage = 183,75 Euro kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze
2. Schritt: 183,75 Euro multipliziert mit 16 Kalendertagen = 2.940 Euro Teil-BBG
3. Schritt: Das gezahlte Arbeitsentgelt in Höhe von 3.600 Euro übersteigt die Teil-BBG und ist daher nur in Höhe von 2.940 Euro beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt die Berechnung mit den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Weitere Infos zur Beitragsberechnung finden Sie bei TK-Lex.
Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Sie suchen nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .