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Um Beiträge korrekt zu berechnen, müssen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt kennen. Dazu gehören das laufende Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen. Grundsätzlich gilt: Entgelte, die steuerpflichtig sind, sind auch beitragspflichtig. 

Weitere Details

Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören zum Beispiel

  • das monatliche Grundgehalt,
  • das 13. und jedes weitere zusätzliche Gehalt,
  • Kost und Wohnung sowie andere regelmäßige Sachbezüge
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Anwesenheitsprämien,
  • Leistungs- und Erschwerniszulagen und
  • steuerpflichtige Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Weitere Informationen zur Beitragspflicht ( § 223 SGB V ) finden Sie auch in TK-Lex.