Um Beiträge korrekt zu berechnen, müssen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt kennen. Dazu gehören das laufende Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen. Grundsätzlich gilt: Entgelte, die steuerpflichtig sind, sind auch beitragspflichtig.
Weitere Details
Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören zum Beispiel
- das monatliche Grundgehalt,
- das 13. und jedes weitere zusätzliche Gehalt,
- Kost und Wohnung sowie andere regelmäßige Sachbezüge ,
- vermögenswirksame Leistungen,
- Anwesenheitsprämien,
- Leistungs- und Erschwerniszulagen und
- steuerpflichtige Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Weitere Informationen zur Beitragspflicht ( § 223 SGB V ) finden Sie auch in TK-Lex.