Kinderlose Beschäftigte, die älter als 23 Jahre alt sind , müssen seit Juli 2023 für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen.
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Hinweis: Hier haben wir für Arbeitgeber alle aktuellen Infos zur Pflegereform zusammengefasst.
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Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent müssen die Beschäftigten allein aufbringen, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Für wen fällt kein Zuschlag an?
Für alle Eltern entfällt der Zuschlag ein Leben lang. Dabei spielen die Größe der Familie oder das Alter keine Rolle.
Keinen Zuschlag zahlen auch Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.
Weitere Infos zum Beitragszuschlag und zur Pflegereform finden Sie in unseren FAQ .