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Der Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten fällt für kinderlose Beschäftigte an, die 23 Jahre alt oder älter sind.

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Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Sie suchen nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .

Wichtig zu wissen: Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent müssen die Beschäftigten allein aufbringen, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Für wen fällt kein Zuschlag an?

Für alle Eltern entfällt der Zuschlag ein Leben lang. Dabei spielen die Größe der Familie oder das Alter keine Rolle. 

Auch Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, zahlen keinen Zuschlag.

Weitere Infos zum Beitragszuschlag und zur Pflegereform finden Sie in unseren FAQ .