Als Arbeitgeber zahlen Sie in der Regel Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter, wenn diese bei Ihnen abhängig beschäftigt sind und von Ihnen Arbeitsentgelt erhalten. Für einige Beschäftigte gibt es Ausnahmen. Selbstständige Auftragnehmer müssen sich selbst versichern.
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Hier finden Sie Informationen zu den oben genannten Ausnahmen .