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Das kommt darauf an, ob die Person die Regelaltersgrenze erreicht hat. Beziehen die Beschäftigten eine vorgezogene Altersrente, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze fällt nur noch der Beitragsanteil des Arbeitgebers an.