Umlageversicherung U1 und U2: Seit Januar 2024 niedrigere Sätze bei der TK
Die TK hat für das Jahr 2024 die Umlagesätze zur Umlageversicherung U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) gesenkt. Hier finden Sie die neuen Werte im Überblick.
Die Entgeltfortzahlungsversicherung - auch Umlageversicherung genannt - ist ein gesetzlich geregeltes Ausgleichsverfahren. Fallen Beschäftigte wegen Krankheit oder Mutterschutz aus, entstehen dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung Kosten. Diese Kosten werden durch die Versicherung zur Entgeltfortzahlung aufgefangen.
Die Umlagesätze gelten pro Krankenkasse und werden immer wieder angepasst. 2024 hat die TK ihre Umlagesätze gesenkt.
Umlage U1 (Arbeitsunfähigkeit)
Die Umlageversicherung U1 ist eine Pflichtversicherung für Betriebe, die die Voraussetzungen dafür erfüllen . Der Beitragssatz zur U1 ist abhängig vom gewählten Erstattungssatz.
Erstattungssatz U1 | Beitragssatz 2024 | Beitragssatz 01.10.2022 - 31.12.2023 |
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70 % (Standard) | 2,2 % | 2,6 % |
50 % (ermäßigt) | 1,6 % | 1,7 % |
80 % (erhöht) | 3,4 % | 4,1 % |
Umlage U2 (Mutterschaft)
Die Umlageversicherung U2 ist ebenfalls eine Pflichtversicherung und gilt für alle Betriebe. Der Erstattungssatz beträgt immer 100 Prozent.
Erstattungssatz U2 | Beitragssatz 2024 | Beitragssatz 01.10.2022 - 31.12.2023 |
---|---|---|
100% | 0,44 % | 0,58 % |
Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Beiträge für U1/U2 berechnen
Wir helfen Ihnen gern dabei, den für Ihr Unternehmen optimalen Erstattungssatz zur U1 zu ermitteln: Der Rechner zur Ermittlung des optimalen Erstattungssatzes U1 unterstützt Sie bei der Auswahl des betriebswirtschaftlich günstigsten Satzes.
Mit dem Rechner Umlagebeitragsberechnung U1/U2 berechnen Sie die monatlichen Umlagebeiträge zur U1 und U2 aus einem Gesamt-Brutto aller bei der Umlagekasse versicherten Beschäftigten.
Nicht vergessen: Erstattungssatz U1 ändern geht nur zum Jahreswechsel
Wenn Sie Ihren Erstattungssatz zur U1 ändern möchten, können Sie dies immer zum Jahreswechsel tun. Ihre Wahlerklärung muss uns spätestens am Fälligkeitstag des Januar-Beitrages vorliegen. Das Formular und weitere Infos finden Sie im Artikel:
Mehr zur Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlage) finden Sie außerdem in unseren FAQ .