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Nur noch bis Ende 2024 gibt es unterschiedliche Rechengrößen nach Rechtskreis West (alte Bundesländer) und Ost (neue Bundesländer) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das betrifft unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße.

Die Werte sollen sich bis Ende 2024 schrittweise angleichen. Die Grundlage dafür wurde mit dem sogenannten Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 geschaffen. 

Wegfall der Rechtskreistrennung hat Auswirkung auf Meldeverfahren

Wenn es nur noch bundeseinheitliche Werte gibt, kann auch die Angabe des Rechtskreises künftig wegfallen. Deswegen haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung für das DEÜV-Meldeverfahren auf diese Vorgehensweisen geeinigt, abhängig vom Meldezeitraum:

Das müssen Sie als Arbeitgeber ab 2025 bei den DEÜV-Meldungen beachten

Meldezeiträume bis 31. Dezember 2024: Trennung nach W/O

Für Meldezeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2024 bleibt die Rechtskreistrennung erhalten.

Für alte Zeiträume und auch die Jahresmeldung 2024 müssen Sie also als Arbeitgeber den zutreffenden Rechtskreis in den Meldungen wie bisher mit dem Kennzeichen "W" oder "O" angeben. Das betrifft auch Stornierungsmeldungen. 

Meldezeiträume ab 1. Januar 2025: Trennung entfällt

Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 geben Sie in den DEÜV-Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen mehr an (Grundstellung im Feld KENNZ-RECHTSKREIS, d.h. das Feld bleibt leer).

Hinweis: Der Wegfall der Rechtskreistrennung führt nicht dazu, dass Sie zum 1. Januar 2025 Änderungsmeldungen in Form von Ab- und Anmeldungen machen müssen.

Beitragsnachweise: Rechtskreistrennung bleibt erhalten

Nach der aktuellen Fassung der "Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung " müssen Sie als Arbeitgeber weiterhin den Rechtskreis angeben, für den die Beiträge bestimmt sind.

Das heißt, dass die Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren - anders als im Meldeverfahren - zunächst mindestens bis zum 31. Dezember 2025 erhalten bleiben soll. Für das Vorgehen zum Beitragsnachweis, der Weiterleitung und der Abrechnung der Beiträge ergeben sich zum 1. Januar 2025 also keine Änderungen.

Wieso gab bzw. gibt es überhaupt die Aufteilung nach Rechtskreis Ost und West?

Nach der Wende wurde die DDR-Alterssicherung in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik übergeleitet ( Renten-Überleitungsgesetz - RÜG). Bis sich die Einkommensverhältnisse in den neuen und den alten Bundesländern vollständig angleichen, sollten für die neuen Bundesländer andere (niedrigere) Berechnungsgrößen als für die alten Bundesländer gelten. Um unterscheiden zu können, welche Werte gelten, wurde das Rechtskreiskennzeichen eingeführt. Da die Angleichung nun bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird, können auch die Rechtskreiskennzeichen zukünftig entfallen.

Rechengrößen 2025

Unser Tipp: Mehr zu den geplanten Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025 finden Sie in unserem Artikel.