Ab 2024: Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das Meldeverfahren
Wenn Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen brauchen, ist gesetzlich festgelegt, sie diese seit 1. Januar 2024 über das Meldeverfahren erhalten. Unser Überblick.
Zum 1. Januar 2024 wurde mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz ein elektronisches Antrags- und Ausstellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingeführt ( § 108b SGB IV ). Das neue Verfahren sieht vor:
Arbeitgeber müssen ab 2024 Unbedenklichkeitsbescheinigungen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal bei der jeweiligen Einzugsstelle beantragen. In den meisten Fällen ist das die Krankenkasse. Die Einzugsstelle meldet das Ergebnis der Prüfung sofort per Datensatz zurück.
Der Datensatz enthält dann entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Ablehnung.
Wie beantragen Arbeitgeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung seit 1. Januar 2024?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Sie den Antrag auf die Bescheinigung über das elektronische Datenaustauschverfahren stellen. Allerdings bieten noch nicht alle Hersteller das neue Modul an. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre Entgeltabrechnungssoftware das neue Verfahren schon unterstützt.
Online-Antrag direkt bei der TK
Damit Sie schnell und unkompliziert an Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung kommen, können Sie weiterhin einfach unseren
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Wofür brauchen Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Arbeitgeber nach, dass sie ihre Beiträge zahlen und somit zuverlässig und leistungsfähig sind. So ein Nachweis ist häufig nötig, wenn sich Unternehmen auf bestimmte Aufträge bewerben.
Was steht in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung drin?
Die Einzugsstelle bestätigt in der Unbedenklichkeitsbescheinigung Folgendes:
- Das Unternehmen hat bei der Einzugsstelle ein Arbeitgeberkonto.
- Für wie viele versicherungspflichtige Mitarbeitende aktuell ein Beitrag eingezogen wird.
- Ob der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.
Verschiedene Arten der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Es gibt zwei Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die über das elektronische Verfahren ausgestellt werden können:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss der Arbeitgeber seine Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten bei der Einzugsstelle rechtzeitig und vollständig erfüllt haben - und zwar zum Zeitpunkt der Ausstellung und innerhalb der letzten sechs Monate.
Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn aktuell zwar keine Beitragsrückstände bestehen, aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt wurden, erhält der Arbeitgeber eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Praktisch: Abo für Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann über das neue maschinelle Meldeverfahren einmalig oder auch im Abonnentenmodell angefordert werden.
Haben Sie das Abo gewählt, erhalten Sie die Bescheinigungen unaufgefordert regelmäßig in bestimmten Abständen.
Gut zu wissen: Sie können zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ausstellung wählen. Das Abo läuft dann so lange weiter, bis Sie es per Meldung (mit Wirkung für die Zukunft) widerrufen.
Möchten Sie danach wieder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten? Dann brauchen Sie hierfür nur einen neuen Antrag.
Laufen meine alten Abos im neuen Verfahren weiter?
Nein. Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits abonniert haben, müssen Sie das Abo im elektronischen Verfahren neu beantragen. Es werden keine Daten in das neue System übertragen.