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Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2025, da dann die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft tritt.

Für 2025 gelten diese Werte:

Verpflegung

Der Monatswert ab 1. Januar 2025 beträgt 333 Euro.

Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher diese Beträge angesetzt:

  • Frühstück: 2,30 Euro kalendertäglich, 69 Euro monatlich 
  • Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro kalendertäglich, 132 Euro monatlich
  • Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,10 Euro
  • Monatlicher Gesamtwert: 333 Euro

Unterkunft und Miete

  • Der Monatswert liegt 2025 bei 282 Euro.
  • Pro Kalendertag sind das 9,40 Euro.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).

Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Hier finden Sie die 15. Verordnung zur Änderung der SvEV als PDF. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt.

In unseren Übersichten finden Sie die Sachbezugswerte für 2025 sowie die Werte für 2024 .