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Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Werte sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten, da dann die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft treten soll.

Für 2025 sind laut Entwurf diese Werte geplant:

Verpflegung

Der Monatswert ab 1. Januar 2025 soll 333 Euro betragen.

Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher voraussichtlich diese Beträge angesetzt:

  • Frühstück: 2,30 Euro kalendertäglich, 69 Euro monatlich 
  • Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro kalendertäglich, 132 Euro monatlich
  • Kalendertäglicher Gesamtwert: 11,10 Euro
  • Monatlicher Gesamtwert: 333 Euro

Unterkunft und Miete

  • Der Monatswert soll 2025 bei 282 Euro liegen.
  • Pro Kalendertag sind das voraussichtlich 9,40 Euro.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).

Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. 

In unseren Übersichten finden Sie die Sachbezugswerte für 2025 sowie die Werte für 2024 .