SV-Rechengrößen 2023
Benötigen Sie noch die Grenzwerte und Rechengrößen für 2023? In unserem Artikel finden Sie die wichtigsten Werte im Überblick.
SV-Werte und Zusatzbeitragssatz der TK 2024
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SV-Rechengrößen 2023
Für die SV-Rechengrößen 2023 wurde die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2021 herangezogen. Diese Werte sind in der Sozialversicherungsgrößen-Rechengrößenverordnung u.a. festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze KV
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) gilt bundesweit und liegt bei 59.850 Euro jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich.
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
Die Versicherungspflichtgrenze (eigentlich: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) in der gesetzlichen KV liegt bei 66.600 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze RV
Für die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (RV) gelten für die Gebiete West und Ost unterschiedlich Werte:
2023 liegt die BBG RV West bei 7.300 Euro pro Monat. Die BBG RV Ost liegt bei 7.100 Euro.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße West beträgt 3.395 Euro. Die Bezugsgröße Ost liegt bei 3.290 Euro.
SV-Rechengrößenverordnung 2023
Den Überblick über alle alle Werte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Beitragstabellen für 2023
Alle Werte für 2023 finden Sie in unseren übersichtlichen Beitragstabellen:
Beitragstabelle ab Juli 2023 (PDF, 770 kB) Beitragstabelle ab Januar 2023 (PDF, 605 kB)