Sie beschäftigen Fach- oder Saisonkräfte aus Drittstaaten? Ihre Mitarbeitenden arbeiten mobil im Ausland? Dann gibt es Neuigkeiten für Sie.

In der EU wurde das Visum teurer

Seit dem 11. Juni 2024 kostet ein Schengenvisum 90 Euro. Zum Vergleich: 2023 lagen die Kosten bei 80 Euro, 2020 bei 60 Euro. Grund für die Erhöhung ist die EU-weite Inflationsrate.

Folge: Das verteuert auch die Serviceleistungen, die viele Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden aus dem Ausland in Anspruch nehmen.

Hintergrund: Die Servicegebühr darf bis zur Hälfte der Visumgebühr betragen. Sie erhöht sich also auf 45 Euro. Zuvor waren es 40 Euro.

Drittstaaten: neue Visa für Digitale Nomaden

Viele Länder wollen nicht nur Urlauber:innen anlocken, sondern auch attraktiver für Remote Worker werden. Neue Visa-Möglichkeiten sollen qualifizierte Menschen aus dem Ausland ansprechen und gleichzeitig die lokale Wirtschaft ankurbeln. Diese Länder bieten das Visum für Digitale Nomaden an:

Türkei

Das Land führte Ende April 2024 das Visum für Digitale Nomaden ein.

Voraussetzungen:

  • Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate ab Ankunftsdatum gültig sein.
  • Die Antragsteller:innen dürfen nicht jünger als 21 Jahre und nicht älter als 55 Jahre sein.
  • Sie müssen einen Hochschulabschluss vorweisen können.
  • Sie müssen ein Dokument mitführen, das belegt, dass sie angestellt sind, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag eines deutschen Unternehmens.
  • Das monatliche Einkommen muss mindestens 3.000 US-Dollar betragen - das entspricht in etwa 2.800 Euro.

Gültigkeit: maximal 3 Jahre

Weitere Details zum Antragsverfahren und den Zugang zur schnellen Online-Beantragung finden Sie auf der Seite des türkischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Mehr Infos zur Sozialversicherung und Ansprechpartner:innen in der Türkei finden Sie in unserer Länderübersicht .

Südafrika

Das Land führte am 28. März 2024 das Visum für Digitale Nomaden ein.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen ein Dokument mitführen, das belegt, dass sie angestellt sind, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag eines deutschen Unternehmens.
  • Das Jahresgehalt muss mindestens eine Million Rand betragen - das entspricht etwa 50.000 Euro.

Gültigkeit: maximal 3 Jahre

Vorteil für kurze Aufenthalte: Ausländische Beschäftigte werden von der Registrierungspflicht bei der südafrikanischen Finanzbehörde (SARS) befreit, wenn das Visum für maximal 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ausgestellt wird. Das erspart Ihrer Personalabteilung Papierkram.

Details zur Besteuerung und weiteren Regelungen finden Sie im deutsch-südafrikanischen Doppelbesteuerungsabkommen. Mehr Daten und Fakten - zum Beispiel über die wirtschaftlichen Voraussetzungen - bietet die Website des Africa Business Guide (ABG).

Indonesien

Das Land führte am 1. April 2024 das Visum für Digitale Nomaden (E33G) ein.

Voraussetzungen:

  • Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate ab Ankunftsdatum gültig sein. 
  • Tipp: Es wird empfohlen, den Antrag mit einem Pass einzureichen, der noch mindestens 18 Monate gültig ist. Dass der Pass nach Ablauf des Visums noch mindestens 6 Monate gültig ist, soll die Bearbeitung beschleunigen.
  • Sie müssen ein Dokument mitführen, das belegt, dass sie angestellt sind, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag eines deutschen Unternehmens
  • Das Jahreseinkommen muss mindestens 60.000 US-Dollar betragen - das entspricht etwa 56.000 Euro. Und das Bankguthaben muss mindestens 2.000 US-Dollar betragen - das entspricht etwa 1.900 Euro.

Gültigkeit: ein Jahr

Aber: Es kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie beispielsweise beim Generalkonsulat der Republik Indonesien.  

Familienfreundliches Visum: Dieses Visum ist ein Multiple-Entry-Visum. Reisende dürfen mehrmals in das Land ein- und ausreisen, zum Beispiel um ihre Familien zu besuchen. Und: Angehörige dürfen während der Gültigkeit des Visums im Land bleiben.

Weitere Details zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite des indonesischen Ministeriums.

Längerer Aufenthalt im Schengenraum

Indien

Kostengünstigere und einfachere Dienstreisen in den Schengenraum: Seit dem 18. April 2024 können indische Staatsangehörige ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren bekommen - vorher betrug die Höchstdauer 6 Monate.

Voraussetzung:

  • In den vorangegangenen 3 Jahren müssen mindestens 2 Schengen-Visa rechtmäßig genutzt worden sein.

Mehr über die neuen Visa-Regeln finden Sie auf der Website der EU, die über die Zusammenarbeit mit Indien und Bhutan informiert.

Beratungsblätter sowie Details zur Absicherung und zur Sozialversicherung finden Sie in unserer Länderübersicht