Kontakt

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein Sozialversicherungsabkommen . Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein. 

Visaregelungen

Ein Geschäftsreisevisum wird benötigt, wenn Ihr Mitarbeiter länger als 90 Tage in der Türkei bleiben soll. Über Besonderheiten bei Montagetätigkeiten informiert die Industrie- und Handelskammer Köln in den Einfuhr- und Einreisebestimmungen.

Das Türkei-Kompetenzzentrum verschiedener Handelskammern bietet zahlreiche Informationen, Neuigkeiten und Kontaktmöglichkeiten für Unternehmen. 

Die türkische Botschaft hat ihren Sitz in Berlin. Die Deutsch-Türkische IHK (Industrie- und Handelskammer) ist Ansprechpartner für unternehmerische Aktivitäten in der Türkei.