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Viele Sozialversicherungsabkommen betreffen nicht alle Zweige der Sozialversicherung. Dann kann es zu doppelten Beitragszahlungen kommen - also in Deutschland und im Einsatzland.

Weitere Details

In vielen der Abkommen ist im Bereich der Rentenversicherung geregelt, dass Auslandsaufenthalte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden können. 

Eine praktische Länderübersicht mit den verschiedenen Sozialversicherungszweigen finden in unserem Artikel

Mehr Infos

  • Weitere Fragen zum Thema Rente und Sozialversicherungsabkommen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.
  • Auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie Merkblätter und Infos zu den Sozialversicherungszweigen der jeweiligen Länder.