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Für die vollständigen Dokumente finden Sie einen direkten Link zur entsprechenden Landtagsdrucksache. Die Reihenfolge der Beiträge im TK-LandtagsTicker richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung. Sie finden hier die Beiträge des laufenden und der drei vorausgegangenen Monate.

Rechtsgrundlagen grenzüberschreitender Rettungseinsätze

10.9.2024: Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf einen Antrag der Abgeordneten Nico Weinmann und Alena Fink-Trauschel u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag fragt nach den grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen im deutsch-schweizerischen bzw. deutsch-französischen Grenzgebiet im Jahr 2023. Wie lief die Zusammenarbeit ab? Welche Probleme gab es? Ist ein Ausbau der Aktivitäten geplant?

Einsätze von Rettungsmitteln aus Baden-Württemberg in Frankreich und der Schweiz

Hier wurden dem Innenministerium von den Integrierten Leitstellen und der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG (DRF) folgende Daten mitgeteilt: 

  • Zwei Einsätze in Frankreich (nur Boden)
  • 262 Einsätze in der Schweiz (11 Boden, 251 Luft)

Einsätze von Rettungsmitteln aus Frankreich und der Schweiz in Baden-Württemberg

Die Integrierten Leitstellen haben dazu die folgenden Informationen übermittelt:

  • Kein Einsatz von Rettungsmitteln aus Frankreich
  • 2.342 Einsätze von Rettungsmitteln aus der Schweiz (567 Boden, 1775 Luft)

Die Zahlen zeigen, dass grenzüberschreitende Einsätze ganz überwiegend zwischen Deutschland und der Schweiz stattfinden. Dies ist nach Ansicht des Innenministeriums im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zwischen Deutschland und der Schweiz im Unterschied zu grenzüberschreitenden Einsätzen mit Frankreich eine niederschwelliger mögliche (fremd-)sprachliche Verständigung besteht und auch mehr Übergänge über den Rhein vorhanden sind.

Aufgrund der geringen Fallzahlen von grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen seien Herausforderungen und Probleme bei der Einsatzbewältigung nur bedingt vorhanden, betont das Innenministerium. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden "grundsätzlich als ausreichend" erachtet, um die grenzüberschreitende Unterstützung zu ermöglichen.

Entwicklung der Regressforderungen gegenüber Hausärztinnen und Hausärzten

19.8.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. von der FDP/DVP

Die FDP-Fraktion im Landtag fragt nach der Höhe der Regressforderungen sowie der Höhe der Regresszahlungen, mit denen die Hausärztinnen und Hausärzte in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren konfrontiert wurden. Zudem möchten die Liberalen wissen, wie oft Widerspruch eingelegt wurde bzw. wie erfolgreich die Widersprüche waren. Und: Gibt es Praxen, die aufgrund von Regresszahlungen sogar schließen mussten?

Das Ministerium verweist auf Statistiken der gemeinsamen Prüfeinrichtung (GPE) von Ärzten und Krankenkassen, nach denen zwischen 2018 und 2024 insgesamt 21.441 Prüfanträge mit einer Höhe von 17,5 Millionen Euro gestellt wurden. 1.715 Anträge werden noch geprüft. Nach der Entscheidung der Prüfungsstelle waren 13.218 Anträge mit einer Summe von rund 7,7 Millionen Euro bestandskräftig. Von rund 1.500 Widerspruchsverfahren waren schlussendlich 258 mit einem Streitwert von 1,2 Millionen Euro erfolgreich.  

Zum Vergleich: Allein im Jahr 2022 haben die Krankenkassen in Baden-Württemberg für ärztliche Leistungen eine Gesamtvergütung in Höhe von rund 5,3 Milliarden Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ausbezahlt .  

Die GPE weisen darauf hin, dass viele Widersprüche nur deshalb Erfolg haben, weil die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erst in der Widerspruchsinstanz die für eine Entscheidung erforderlichen Dokumentationen vorlegen würden. Den GPE und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sind keine Extremfälle bekannt, bei denen Hausärztinnen und Hausärzte angaben, ihre Praxis aufgrund von Regressforderungen schließen zu müssen.

Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg

22.07.2024: Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf einen Antrag des Abgeordneten Ulli Hockenberger u.a. von der CDU

Die CDU-Fraktion im Landtag fragt nach den Gründen der Schließung von Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sowie nach den Folgen dieser Schließungen für die Notfallversorgung im Land und den Mitteln, mit denen das Sozialministerium seiner Aufsichtspflicht gegenüber der KVBW nachkommt.

Nach Angaben des Ministeriums sind seit 2014 insgesamt 17 Bereitschaftsdienstpraxen geschlossen worden. Die KVBW gebe keine weiteren Auskünfte, welche weiteren Notfallpraxen geschlossen werden sollen. Die acht zuletzt geschlossenen Bereitschaftspraxen seien zunächst eine Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts gewesen, das im September 2023 die damaligen "Poolärzte" als sozialversicherungspflichtig Angestellte eingestuft hatte.  

Das Ministerium sei im Rahmen der Rechtsaufsicht derzeit nicht befugt, der KVBW Vorgaben zu machen, wie sie den Notdienst organisiert bzw. in irgendeiner Form auf die KVBW einzuwirken, solange und soweit die getroffenen Maßnahmen keinen Rechtsverstoß darstellen. Das Sozialministerium betont, es unterstütze die Pläne der KVBW für eine Modernisierung und Digitalisierung im Bereitschaftsdienst.

Die Pläne auf Bundesebene zur Reform des Notfalldienstes werden vom Ministerium eindeutig ablehnend beurteilt: "Das Verfahren zur Festlegung der Standorte für INZ (integrierte Notfallzentren) ist aus krankenhausplanerischer Perspektive jedoch nicht akzeptabel, da es zu weit in die Krankenhausplanungshoheit der Länder eingreift. Ein bloßes Mitberatungsrecht ist nicht ausreichend, da die Krankenhausplanung wesentlich betroffen ist. Die Entscheidungen über die INZ-Standorte sind daher im Einvernehmen mit den Krankenhausplanungsbehörden der Länder zu treffen."

Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist im Rettungsdienst und künftige Bedarfe in Folge der Festlegung der Planungsfrist auf zwölf Minuten

18.07.2024: Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf einen Antrag der Abgeordneten Sascha Binder, Klaus Ranger u.a. von der SPD

Die SDP-Fraktion im Landtag fragt den Zielerreichungsgrad der Hilfsfristen für die Jahre 2022 und 2023 ab, differenziert nach zehn, zwölf und fünfzehn Minuten. Außerdem sollen die Hintergründe und Auswirkungen der Veränderung der Planungsfrist auf zwölf Minuten dargestellt werden.

Die Zahlen des Ministeriums zeigen eine große Bandbreite bei den Zielerreichungsgraden in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Während in Mannheim in 74 Prozent der Fälle der Rettungsdienst in den ersten zehn Minuten eintraf, waren es in Karlsruhe und Heidelberg nicht einmal 43 Prozent. Das Ministerium begründet das mit unterschiedlicher Bevölkerungsstruktur und Topographie.

Bislang sei die sogenannte Hilfsfrist der allein maßgebliche Planungsparameter für den Einsatz der bodengebundenen Notfallrettung gewesen. Mit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes sei die Planung grundlegend reformiert worden. Kern der neuen Regelung sei, dass die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten im Fokus stünden und deren tatsächliche medizinische Bedarfe die Grundlage der rettungsdienstlichen Planung bilden.

Das Innenministerium bewertet die Notfallrettung und den Krankentransport in Baden-Württemberg "grundsätzlich als leistungsfähig".

17.06.2024 Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg 

In der 101. Plenarsitzung des Landtags wurde das Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes angenommen. Im Fokus steht dabei die mögliche Nutzung einer anderen Planungssystematik für den landesweiten Krankenhausplan. 

Mit diesem Beschluss wurde die Orientierung zu einer stärkeren Ambulantisierung, Digitalisierung, sowie hin zu mehr sektorenübergreifender und telemedizinischer Versorgung gesetzlich verankert. Zusätzlich wurde der rechtliche Rahmen für eine veränderte Grundlage des landesweiten Krankenhausplans geschaffen. Hintergrund dessen ist die geplante Krankenhausreform auf Bundesebene durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). 

Dieser Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium will die Behandlungsqualität sichern und verbessern sowie die Effizienz steigern. Dies soll unter anderem erreicht werden durch die Auszahlung von Vorhaltevergütungen an die Krankenhäuser und die Einführung von Leistungsgruppen. Die jetzige Änderung des baden-württembergischen Landeskrankenhausgesetzes gibt der Landesregierung den entsprechenden Spielraum, um die Krankenhausplanung im Land flexibel anzupassen.

Auswirkungen der EU-Verordnung "Medical Device Regulation" 

21.06.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf Antrag der Abgeordneten Jochen Haußmann und Nikolai Reith u.a. FDP/DVD

Die FDP-Fraktion fragt nach den Auswirkungen der EU-Verordnung "Medical Device Regulation" (MDR) auf die Versorgung im Gesundheitswesen.

Das Sozialministerium betont, dass die MDR, die am 26. Mai 2021 in Kraft trat, primär darauf abziele, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Qualität von Medizinprodukten in der Europäischen Union zu verbessern.

Durch die strengeren Anforderungen an die Zulassung von Medizinprodukten werde eine signifikante Erhöhung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit erzielt. Dies solle durch die Einführung eines EU-weiten Systems zur eindeutigen Produktidentifikation (UDI-System) und durch erweiterte Anforderungen an klinische Prüfungen erreicht werden. Das Ministerium sieht hierin einen wichtigen Schritt zur Erhöhung des Vertrauens in Medizinprodukte und zur Stärkung der Patientensicherheit.

Gleichzeitig könne die MDR insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erheblich belasten, da die Kosten und der zeitliche Aufwand für die Konformitätsbewertung und Zertifizierung steigen würden. Es wird befürchtet, dass einige Hersteller den Markt verlassen könnten, was die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen beeinträchtigen könne. Die unzureichende Zahl der benannten Stellen für Zertifizierungen könne zudem zu erheblichen Verzögerungen bei der Marktzulassung und zu Engpässen bei Medizinprodukten führen, was insbesondere in kritischen Bereichen wie der Notfall- und Intensivmedizin problematisch sei.

Ferner hebt das Ministerium hervor, dass die MDR auch positive Effekte auf Innovationsfähigkeit im Medizintechniksektor haben könne. Durch die gestiegenen Anforderungen an die klinische Bewertung und die Marküberwachung könnten neue, innovative Produkte schneller erkannt und in den Markt eingeführt werden. Dies könne langfristig zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. 

Versorgungssicherheit im Pflegebereich

18.06.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf Antrag des Abgeordneten Stefan Teufel u.a. CDU

Die CDU-Fraktion im Landtag fragt nach der Versorgungssicherheit und den Rahmenbedingungen im Pflegebereich.

Das Sozialministerium weist auf die zentrale Bedeutung der Pflege für die gesellschaftliche und gesundheitliche Versorgung hin und sieht hier dringenden Handlungsbedarf angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen.

Das Ministerium führt aus, dass die Versorgungssicherheit im Pflegebereich durch mehrere Faktoren gefährdet sei. Hierzu zählen insbesondere der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal und die hohen Arbeitsbelastungen, denen Pflegekräfte ausgesetzt seien. Es wird drauf hingewiesen, dass attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung essenziell seien, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und den Nachwuchs zu sichern. Zudem sei die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften zu stärken, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Es wird die Bedeutung der Digitalisierung und der Technologie zur Entlastung des Pflegepersonals und Verbesserung der Versorgungsqualität hervorgehoben, wobei Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein müsse. Die finanzielle Situation der Pflegeeinrichtungen sei kritisch, und eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeinfrastrukturen sei notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Das Ministerium plädiert zudem für eine stärkere Integration und Vernetzung der verschiedenen Akteure im Pflegebereich, um die Kontinuität der Versorgung zu verbessern und den Austausch von Informationen zu fördern. 

Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans auf Baden-Württemberg

06.05.2024 Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf Antrag des Abgeordneten Jochen Haußmann u.a. FDP/DVD

Die FDP-Fraktion fragt nach der Möglichkeit der Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans 2022 auf die Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg.

Das Sozialministerium weist auf die bereits stattgefundenen Strukturreformen in der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg hin. Dies zeigen sich besonders deutlich im Vergleich zu anderen Bundesländern durch die niedrigen Bettenmessziffer und der niedrigen stationären Fallzahlen. Weitere Strukturverbesserungen laufen weiterhin und das Land arbeite daran, das Landeskrankenhausgesetz zu überarbeiten, um in Zukunft auch nach Leistungsgruppen zu planen. 

Aktuell laufe die Gesetzgebung für das Krankenhausversorgungsgesetz (KHVVG) auf Bundesebene in vollem Umfang. Sollte das KHVVG auf Bundesebene verabschiedet werden, sei das Land verpflichtet, die im KHVVG enthaltene Leistungsgruppen-Systematik umzusetzen. Auch wenn das KHVVG nicht verabschiedet würde, plane Baden-Württemberg eine Änderung im eignen Landeskrankenhausgesetz vorzunehmen. Somit bestünde die Möglichkeit, eine differenzierte Planungssystematik, wie in dem nordrhein-westfälischen Krankenhausplan, auch hier in Baden-Württemberg, angepasst an die spezifischen regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten, zu ermöglichen. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit und die medizinische Qualität im Land zu verbessern, wobei eine enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Gesundheitswesen angestrebt wird.

Das Ministerium betont die Notwendigkeit einer maßgeschneiderten Planung, um eine "qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" im eigenen Land zu gewährleisten.