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Kontakt

Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin beurteilt anhand von 5 Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlen wir die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die medizinisch notwendige Behandlung. Zusätzliche Leistungen zahlen Sie selbst.

Weitere Details

Bei Zahnfehlstellungen der Schweregrade 1 und 2 können wir keine Behandlungskosten übernehmen. Liegen die Voraussetzungen ab dem Schweregrad 3 vor, erstellt die Praxis einen Behandlungsplan. Er enthält

  • die geplanten therapeutischen Maßnahmen,
  • die voraussichtliche Behandlungsdauer und
  • die voraussichtlichen Kosten.

Mehr zum Thema "Schweregrade bei Zahnfehlstellungen" finden Sie hier:

Schweregrade von Zahnfehlstellungen

Wie viel zahlt die TK?

Für die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung zahlen wir 100 Prozent der Kosten, allerdings in zwei Schritten:

  1. 80 Prozent rechnet die kieferorthopädische Praxis direkt mit uns ab, 20 Prozent übernehmen Sie als Eigenanteil.
  2. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie Ihren Eigenanteil von uns zurück.

Bei mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung werden für die weiteren Kinder sogar 90 Prozent der Kosten direkt von der Praxis mit uns abgerechnet. Ihr Eigenanteil reduziert sich ab dem zweiten Kind auf 10 Prozent.

Erstattung des Eigenanteils - so geht's

Zusatzleistungen zahlen Sie selbst

Möchten Sie Mehrleistungen in Anspruch nehmen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, treffen Sie mit dem Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin eine schriftliche Privatvereinbarung. Weitere Informationen zum Thema Zusatzleistungen finden Sie im Artikel Mehrleistungen .

Wenn Sie sich eine zweite medizinische Meinung einholen möchten, stehen Ihnen unter anderem die Patienten-Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Verfügung.

Mehr zum Thema:

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen während der KFO-Behandlung

Auch während einer kieferorthopädischen Behandlung können die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen weiterlaufen. Die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder zwischen 6 Monaten und 18 Jahren findet im Regelfall in der zahnärztlichen Praxis statt. Informieren Sie daher bitte Ihre Kieferorthopädin oder Ihren Kieferorthopäden, falls bereits zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in einer anderen Praxis wahrgenommen werden.

Mehr zum Thema:

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - das zahlt die TK