Werden Zusatzleistungen über die vertraglichen Maßnahmen hinaus gewünscht, muss Sie Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde umfänglich vor Behandlungsbeginn beraten. Entscheiden Sie sich für die Mehrkosten, wird Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde mit Ihnen eine Mehrkostenvereinbarung ausmachen. Sprechen Sie die Praxis offen an, wenn Sie eine mehrkostenfreie Behandlung wünschen.
Weitere Details
Beispiele für privat zu zahlende Mehrleistungen sind:
- Zahnspangen in Wunschfarbe oder mit Dekor
- zahnfarbene Brackets und Bögen statt Brackets und Bögen aus Metall
- Speedbrackets oder Minibrackets und Bögen aus anderen Materialien
- Glattflächenversiegelung
- festsitzende Retainer ; Ausnahme bei den Indikationsgruppen E3 und E4 im Unterkiefer
Die Vertragsleistung rechnet die Praxis unabhängig direkt mit uns ab. Wir benötigen keine Information über Ihre geschlossene Privatvereinbarung.
Eine Invisalign-Behandlung darf generell nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Es kommt nur eine komplette Privatvereinbarung mit Ihnen infrage. Wir dürfen keine Kosten für die Behandlung übernehmen.
Lassen Sie sich beraten
Sie benötigen eine zweite Meinung zu Behandlungsalternativen und Kosten? Die Patientenberatung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland geben kostenfreie und kompetente Auskunft.