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Bei Kindern zahlen wir die Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 (KIG 3 - 5). Die Behandlungskosten bei Grad 1 und 2 werden nicht übernommen. Diese Behandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Bei Erwachsenen sind spezielle Voraussetzungen zu beachten.

Schweregrad 1 (KIG 1)

Zum Schweregrad 1 gehören die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung rein aus ästhetischen Gründen angestrebt wird und daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gehen kann.

Schweregrad 2 (KIG 2)

Zum Schweregrad 2 gehören Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht übernommen werden.

Schweregrad 3 (KIG 3)

Der Schweregrad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen:

  • Offener Biss: Der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt über zwei bis zu vier Millimeter. (O3)
  • Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um über drei Millimeter und die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch. (T3)
  • Beidseitiger Kreuzbiss (K3)
  • Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über drei bis zu fünf Millimeter (E3)
  • Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über drei Millimeter. (P3)

Schweregrad 4 (KIG 4)

Der Schweregrad 4 umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen:

  • Fehlen von Zähnen wegen Nichtanlage oder Zahnverlust (U4)
  • Durchbruchsstörungen (S4)
  • Die oberen Schneidezähne ragen sechs bis neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D4)
  • Die unteren Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M4)
  • Offener Biss durch schädliche Angewohnheiten mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O4)
  • Die Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen/beißen außen vor die unteren Seitenzähne (Bukkal-/Lingualokklusion:). (B4)
  • Einseitiger Kreuzbiss  (K4)
  • Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über fünf Millimeter. (E4)
  • Platzmangelsituation: Der Platzbedarf beträgt über vier Millimeter. (P4)

Schweregrad 5 (KIG 5)

Der Schweregrad 5 umfasst extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen:

  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (A5)
  • Durchbruchstörungen - Verlagerung der Zähne. (S5)
  • Die oberen Schneidezähne ragen über neun Millimeter vor die unteren (distale Bisslage). (D5)
  • Die unteren Schneidezähne ragen über drei Millimeter vor die oberen (mesiale Bisslage). (M5)
  • Angeborener offener Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten über vier Millimeter (O5)
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