Vom 6. Lebensmonat bis zum 18. Geburtstag können Sie regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen wahrnehmen. Neben eingehenden Untersuchungen erhalten Sie entsprechend dem Alter Ihres Kindes Empfehlungen für Zahnpflege und Ernährung. Legen Sie dazu die TK-Gesundheitskarte in der zahnärztlichen Praxis vor.
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6. bis 33. Lebensmonat
Für Kinder stehen vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen zur Verfügung:
- Vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
- Vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
- Vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens vier Monate liegen.
Dabei wird die Mundhöhle angeschaut und das Kariesrisiko eingeschätzt. Eltern und Kind werden über richtige Ernährung und Mundhygiene informiert. Eventuell wird ein geeignetes Mittel zur Fluoridierung verordnet.
Zusätzlich kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin 2 mal je Kalenderhalbjahr Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung verwenden.
34. Lebensmonat bis 6. Geburtstag
Weitere drei Früherkennungs-Untersuchungen können Sie ab dem 34. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag in Anspruch nehmen.
- 34. Lebensmonat bis 3. Lebensjahr (U7a)
- 46. Lebensmonat bis 4. Lebensjahr (U8)
- 5. bis 6. Lebensjahr (U9)
Hier müssen mindestens 12 Monate zwischen den Untersuchungen liegen.
Auch bei diesen Untersuchungen wird die Mundhöhle ausführlich auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht und das Risiko für Karies eingeschätzt. Eltern und Kind werden über Mundhygiene und zahngesunde Ernährung beraten. Bei Bedarf werden Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung empfohlen oder Fluorid-Tabletten verordnet.
Zusätzlich zur Vorsorge-Untersuchung kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt zur Zahnschmelzhärtung Fluoridlack auf die Zähne auftragen.
6 bis 17 Jahre
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Kiefer, Mund und Zähne 1 mal pro Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen - einfach mit der TK-Gesundheitskarte. Zwischen den beiden Untersuchungsterminen müssen mindestens 4 Monate liegen.
Das erwartet Sie bei den Zahnvorsorge-Untersuchungen:
- Der Zahnarzt oder die Zahnärztin überprüft die Mundhygiene, zum Beispiel, ob sich Beläge oder Zahnstein auf den Zähnen festgesetzt haben.
- Sie oder er untersucht, ob das Zahnfleisch gesund ist und berät, wie man die Zähne mit der richtigen Ernährung und Zahnpflege gesund halten kann.
- Kariesfreie bleibende Molaren, das sind die Backenzähne sechs und sieben, werden wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, mit einer dünnen Kunststoffschicht überzogen. Diese sogenannte Fissurenversiegelung bietet den Zähnen zusätzlichen Kariesschutz.
Fluoridierung
Oft empfiehlt die Zahnärztin oder der Zahnarzt fluoridhaltige Mittel, zum Beispiel fluoridhaltige Zahnpasta oder Tabletten. Fluorid ist ein wichtiges Mineral, das den Zahnschmelz stärkt und so vorbeugend gegen Karies wirkt.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Fluoridierung mit Lack
- vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag 4 mal pro Jahr und
- vom 6. bis zum 18. Geburtstag 2 mal pro Jahr, bei hohem Kariesrisiko weiterhin 4 mal pro Jahr.
Zahnvorsorge-Bonusheft für Kinder
Ab dem Alter von zwölf Jahren erhält Ihr Kind das zahnärztliche Bonusheft. Darin werden die halbjährlichen zahnärztlichen Vorsorge-Untersuchungen eingetragen.
Bitte denken Sie daran, dass das Bonusheft unaufgefordert in der Praxis vorgelegt werden muss.
Das zahlt sich aus, denn wer regelmäßig vorgesorgt hat, bekommt später einen höheren Zuschuss, sollte er doch einmal Zahnersatz wie Kronen oder Brücken benötigen.