Die Wirksamkeit der einzelnen Methoden prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser setzt sich aus den Vertretern der Krankenkassen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhausärzt:innen und Patientenvertreter:innen zusammen.
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Damit ist sichergestellt, dass das für die Beurteilung einer Methode erforderliche Fachwissen der ärztlichen Seite sowie der Krankenkassen vertreten ist. Auch die Interessen und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten fließen in die Entscheidungsfindung ein.