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Darunter versteht man solche Methoden, deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind.

Diese Methoden sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Daher dürfen die Krankenkassen hierfür grundsätzlich keine Kosten übernehmen.

Weitere Details

Der Grund: Die Techniker sowie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur dann Kosten übernehmen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Methode positiv bewertet hat und sie in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde.