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Besonders wichtig ist das Krankengeld für Selbstständige, Künstler und Publizisten sowie für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber während einer Krankheit nicht wenigstens für sechs Wochen weiter Entgelt erhalten. Das ist zum Beispiel bei vielen kurzzeitig oder sogenannten unständig Beschäftigten der Fall.

Wenn Sie krank und arbeitsunfähig werden, kann das schon ab dem ersten Krankheitstag ins Geld gehen. Sorgen Sie deshalb für sich und Ihre Familie vor.

Sie haben die Wahl

Als Selbstständiger oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich mit oder ohne Krankengeld versichern wollen. Sie können außerdem wählen, wie Sie sich das Krankengeld sichern: mit dem gesetzlichen Krankengeld, mit einem TK-Tarif Krankengeld oder mit einer Kombination aus beidem.

Wann gibt es das gesetzliche Krankengeld?

Wenn Sie die Absicherung durch den gesetzlichen Anspruch wählen, erhalten Sie Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung. Sie zahlen in diesem Fall den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Versichern Sie sich ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Außerdem zahlen Sie seit Januar 2015 zusätzlich einen kassenindividuellen Beitragssatz. Bei der TK sind dies im Jahr 2025 2,45 Prozent. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt somit 17,05 Prozent mit dem gesetzlichen Krankengeld beziehungsweise 16,45 Prozent ohne Absicherung durch das gesetzliche Krankengeld.

Krankengeld-Wahltarife

Finanzielle Lücken im Krankheitsfall können Sie mit den TK-Tarifen Krankengeld schließen. So können Sie zum Beispiel einen früheren Beginn Ihrer Krankengeldzahlung sowie eine über das gesetzliche Krankengeld hinausgehende Krankengeldhöhe wählen. Das heißt: Sie können Ihren Krankengeldanspruch ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. So sind Sie im Krankheitsfall Ihren persönlichen Ansprüchen entsprechend finanziell abgesichert.