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Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2025 mit 2,45 Prozent weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Verwaltungsrat der TK am 18. Dezember 2024 beschlossen. Der TK-Beitragssatz beträgt damit im kommenden Jahr 17,05 %. 

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DFSI-Siegel für TK: Bestes Preis-Leistungs-Angebot Focus-Money 22/24 Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Die Ausgaben in der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung sind stark gestiegen, besonders in den Bereichen Krankenhaus und Arzneimittel. Auch zahlreiche Gesetze haben in den vergangenen Jahren zu Ausgabensteigerungen geführt. Dies wirkt sich auf die Zusatzbeitragssätze aus.

Klar ist: Das Finanzdefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung hat strukturelle Ursachen, gegen die die Politik trotz zahlreicher Forderungen nichts unternommen hat. Die TK setzt sich weiter dafür ein, dass die neue Regierung diese Probleme endlich angeht.

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Alle Beitragssätze 2025 auf einen Blick
SozialversicherungBeitragssatzArbeitgeberanteil
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz17,05 %8,525 %
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %
TK-Zusatzbeitragssatz2,45 %1,225 %
Ermäßigter Beitragssatz*14,0 %7,0 %
Pflegeversicherung** 3,6 %1,8 % ***
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 %0 %
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %

* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** in Sachsen: 1,3 %

Beitragssätze 2024 zum Nachlesen

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente

Der TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.

Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen

Selbstständige

Beiträge für Studierende

Der Beitrag liegt ab 01.01.2025 bei monatlich 108,33 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 35,91 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 30,78 Euro.

Mehr zum Thema:

Freiwillig Versicherte 

Für

gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.

Rentnerinnen und Rentner

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