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Kinder-Mädchen-Lesen
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Zeitverschiebungen, lange Flüge, fremde Umgebung, veränderte Tagesabläufe und ungewohnte Nahrungsmittel bedeuten für Kinder eine größere Umstellung als für Erwachsene.

Urlaubsdauer und Urlaubsort kindgerecht planen

Viele Ziele eignen sich gut für den Familienurlaub, andere jedoch bergen ein hohes gesundheitliches Risiko. Generell sind für Kinder Ferien in einer Hotelanlage weniger riskant als Abenteuer- und Trekkingreisen.

Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind aufgrund ihrer schwächeren Immunabwehr anfälliger für Infektionskrankheiten. Klima, Infektionsrisiken und die hygienischen Bedingungen des Reiselandes sollten deshalb bei der Wahl eines kindgerechten Urlaubsorts eine Rolle spielen. Vor allem bei weiteren Reisen sollten Sie mit einem Kinderarzt über Ihre Reisepläne sprechen.

Am besten dauert der Urlaub mindestens zwei, besser vier Wochen. Dann bleibt dem Körper genügend Zeit für die Klima- und Zeitumstellung.

Rechtzeitig buchen und die notwendigen Unterlagen beschaffen

Buchen Sie frühzeitig das Hotel und auch die Anreise. Dadurch sichern Sie sich zum Beispiel die begehrten kinderfreundlichen Sitzplätze am Gang, nahe den Toiletten mit Wickeleinrichtung oder die Plätze in der ersten Reihe mit Bewegungsfreiheit. Prüfen Sie ebenfalls rechtzeitig Ihre Reisedokumente und die Ihrer Kinder. Die Verlängerung eines Reisepasses zum Beispiel dauert einige Wochen.

Impfbuch und Untersuchungsheft mitnehmen

Eine Kopie des Kinder-Untersuchungsheftes des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen sowie eine Kopie des Impfbuches der Weltgesundheitsorganisation gehören unbedingt ins Reisegepäck. Außerdem empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholschutz sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Wenn Sie mit Kindern fliegen

Diese Punkte sollten Sie im Vorfeld klären, wenn Sie mit Kindern fliegen:

  • In manchen Ländern werden Kinderausweise nicht anerkannt. Dort benötigt Ihr Kind für die Einreise einen gültigen EU-Reisepass.
  • Bei mitreisenden Kindern wird meistens geprüft, ob das Kind mit dem / den Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis reist. Hat Ihr Kind einen anderen Familiennamen als Sie, sollten Sie daher Dokumente mitnehmen, mit denen Sie belegen können, dass es sich um Ihr Kind handelt. Im Zweifelsfall hilft das Auswärtige Amt, landesspezifische Besonderheiten zu prüfen. 
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